ſich denn, die beiden heſſiſchen Univerſitäten zu vereinigen und zwar mit dem Siß in Marburg, während das Gießener Univerſitätsgebäude als Reſidenz Verwendung fand. Die Mar⸗
purger Profeſſoren wurden alle entlaſſen bis auf die wenigen,
deren Anſtellung vor 1604, alſo vor dem Eingreifen Moritz' von Kaſſel eiolit war. Die Gießener Profeſſoren wurden zu⸗ nächſt ebenfalls entlaſſen, ſodann aber wieder angeſtellt, und zwar zum guten Teil als Profeſſoren in Marburg, ſodaß der Lehrkörper der vereinigten Univerſität überwiegend aus Gie⸗ ſeenern beſtand. Das geſchah im Jahre 1625; und es blieb dabei bis zum Ende dés dreißigjährigen Kriegs, während deſſen Gießen nur noch einmal auf kurze Zeit die Univerſität in ſeinen Mauern beherbergte, vom Herbſt 1633 bis zum Frühjahr 1634, als die Peſt in Marburg in ſo ſchlimmer Weiſe wütete, daß ihr gegen 400 Einwohner zum Opfer fielen.
Durch den weſtfäliſchen Frieden wurde auch der Marburger, Erbſtreit, der die beiden heſſiſchen Linien Jahrzehnte lang in bitterer Feindſchaft gehalten hatte, endlich geſchlichtet; freilich erſt nach unendlich langen und mühſeligen Verhandlungen. Heſſen⸗Darmſtadt durfte den größten Teil von Oberheſſen be⸗ halten, aberStadt und Schloß Marburg fielen gegen eine Geld⸗ entſchädigung an Kaſſel. Was die Univerſität anlangt, ſo wurde feſtgeſetzt, ſie ſolle gemeinſam ſein; die Ernennung der Profeſſoren bei der theologiſchen und philoſophiſchen Fakültät ſolle Darmſtadt, die bei der juriſtiſchen und mediziniſchen Kaſſel zuſtehen; für den Fall aber, daß Unzuträglichkeiten be der ge⸗ meinſamen Verwaltung entſtünden, ſolle jedes Land die Berechtigung haben, ſich eine eigne Unverſttät einzurichten; die Einkünfte ſollten alsdann geteilt werden. Die im Friedensvertrag enthaltene Beſtimmung, daß jedes der beiden Heſſenländer gegebenenfalls ſeine eigne Univerſität einrichten könne, läßt ſchließen, daß man ſchon bei den Verhandlungen über den Frieden ſtarke Zweifel hegte, ob jes denn auch mit der Gemeinſamieit der Univerſität gehen werde. Und dieſe Zweifel erwieſen ſich als durchaus berech⸗ tigt. Es währte noch kaum einen Monat nach Unterzeichnung der Friedensurkunde, ſo war man ſchon auf beiden Seiten lüberzeugt, daß man zur Trennungſchreiten müſſe, und ent⸗ ſchloſſen, es zu tun. Wieder gab es Beratungen uund Verhand⸗ lungen ohne Ende. Aber endlich im Herbſt des Jahres 1649 war der Vertrag über die Scheidung ins Reine gebracht und konnte unterzeichnet werden. Bemerkenswert iſt, daß darin auch das Verbot gegenſeitiger Befehdung der beiden zu er⸗ richtenden Uniyerſitaͤten durch Schmähſchriften auf⸗ genommen wurde.
Georg von Darmſtadt tat alsbald die nötigen Schritte zur Wiedereinrichtung der Gieeiin UniverſitätB. Aber die Veſetzung der Profeſſuren machte erhebliche Schwierigkeiten. Die Marburger Profeſſoren, die man berufen wollte, verlang⸗ ten Geld und nicht bloße Verſprechungen, insbeſondere Nachbe⸗ zahlung der rückſtändigen Beſoldung, und an Geld mangelte les leider gar ſchr. Viel mehr als Vertröſtungen auf eine beſſere


