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bereits Ende des 17. Jahrhunderts, eine elegante Abhandlung. Der Anteil des Doktoranden an der Disputation sei gewöhnlich bescheidenes Schweigen.(Vgl. Eichler a. a. O. S. 32.) Dieselbe Wandlung scheint das Promotionswesen in Giessen erfahren zu haben. Die dreizehn Doktoranden der juristischen Fakultät, welche seit Mai 1737 bis Ende 1738 ausser Goethe in Giessen promovierten, haben, Berg- hoff eingeschlossen, sämtlich mehr oder weniger umfangreiche Dissertationen eingereicht.(Vgl. Juristischer Bücher-Saal, Stück IV ff., Frankfurt 1737 ff., Rubrik: Acad. Neuigkeiten.) Durch Einreichung von Thesen wäre also Goethe vom Her- kommen abgewichen und hätte sich die Promotion nur erschwert. Denn im Lateinsprechen und Disputieren scheint er kein Meister gewesen zu sein. Wenigstens hat er, wie die Fakmultätsakten erweisen, in Leipzig bei einer Promotion niemals als Opponent mitgewirkt.(Vgl. Düntzer, a. a. O. S. 110.) Seine Abneigung gegen die Disputation über Thesen hat Goethe auch später noch bei Gelegenheit der Promotion seines grossen Sohnes in Strassburg kund- gethan.(Dichtung und Wahrheit. III. Teil. 11. Buch.)
Es bleibt noch übrig, einen Blick auf den Ausgangspunkt, die im Giessener Exemplar enthaltene Randbemerkung, zurückzuwerfen. Herr Professor Frank hat den Versuch nicht gemacht, deren Urheber zu ermitteln. Das genannte Exemplar auf Schreibpapier, mit Brokatpapiereinband und Goldschnitt versehen, ist augenscheinlich ein Dedikationsexemplar. Da der Kritiker sagt, es hätte der „A. Senckenberg., so modo zu Giesen ist,... alss Coheres Joh. Eras. Bauburgeri, wegen des von diesem zu wenig angegebenen Vermögens alhir gestraffet wer- den sollen“, muss er in Frankfurt gelebt und die genannte Bemerkung, wie auch die übrigen Hervorhebungen, die sich alle auf diesen einen Punkt*) beziehen, in der Zeit zwischen Anfang des Jahres 1739 und Mitte 1744 niedergeschrieben haben. Auffallend ist es, dass dieses Exemplar aus den Händen eines Feindes von Senckenberg schliesslich seinen Weg in die Bibliotheca Senckenbergiana fand, die der Sohn Heinrich Christians, Freiherr Renatus Karl, in hochherziger Weise unserer Landesuniversität vermachte.(Vgl. Bd. I dieser Blätter S. 32.) Das Exemplar trägt auf der Innenseite des vorderen Deckels die Signatur dieser Bibliothek. Aus diesem Labyrinth kann uns nur der Name Raumburger heraus- führen. Es lebte damals in Frankfurt nur ein Mann, der durch den Prozess von 1730 und die heftige litterarische Fehde von 1736 mit Senckenberg verfeindet und ihm dabei doch so nahe verwandt war, dass das Buch durch Erbschaft aus seinen Händen in die eines Senckenberg gelangen konnte: Joh. Maximilian Raum- burger. Er gehörte, wie bereits oben erwähnt, zu den Ratsmitgliedern, denen Goethe seine Dissertation zugeeignet hatte. Dieser wird es trotz der bestehen- den Spannung wohl kaum unterlassen haben, dem Oheim seines Freundes Sencken- berg ein Exemplar zu dedizieren. In der Randbemerkung gab Raumburger seinem Grolle gegen den Neffen Senckenberg, und damit auch gegen Goethe, Ausdruck. Es mag wohl im Kreise der der Familie Goethe Näherstehenden kein Geheimnis geblieben sein, dass Senckenberg seinem jüngeren Freunde Goethe bei Abfassung der Dissertation Beistand geleistet habe. Dies dürfte für den misstrauischen Raumburger Grund genug abgegeben haben, Senckenberg die Autorschaft ganz zuzusprechen, wie er dies auch bei der Müller'schen Dissertation gethan hatte. Nur begnügte er sich in diesem Falle mit der bescheidenen Andeutung durch„A.
*) Streitigkeiten zwischen Stadt und Steuerpflichtigen scheinen in Frankfurt nicht zu den Seltenheiten gehört zu haben. Auch Joh. Kaspar Goethe beschwerte sich im Juni 1762 in einer Eingabe darüber, dass er noch einen Nachtrag zu der von seiner Mutter entrichteten Schatzung bezahlen solle, was gesetzlich nicht zu rechtfertigen sei und auf einem Missverständnis
beruhe.(Kriegk, die Brüder Senckenberg, Frankf, a. M. 1869, S. 325, Düntzer a. a. O. S. 136.)


