Berghoff zu gemeinſamer Promotion vereinigt und ſich überdies den landgräflichen Dispens ertheilen laſſen, durch den ihm die Privatpromotion geſtattet wurde.“*)
Es fällt auf, daß ein ſo wohlhabender und ſeinem ganzen Weſen nach äußerem Prunke nicht abholder Mann wie Joh. Kaſpar Goethe die öffentliche Promotion umgehen wollte. In der That erklärt ſich ſein Verhalten wohl nicht oder doch nicht ausſchließlich durch Sparſamkeitsrückſichten. Vielmehr zeigen die Akten, daß ihm einzelne bei der öffentlichen Promotion üb⸗ liche Ceremonien anſtößig oder vielleicht beſſer lächerlich erſchienen. Aus dieſem Grunde wandte er ſich zunächſt im Verein mit Berg⸗ hoff an den Dekan der juriſtiſchen Fakultät Dr. Kayſer mit der Bitte, es möge die Fakultät bei Sereniſſimo rekommandieren, daß die Kandidaten„anſtatt der Privatpromotion in auditorio pu- blico ohne alle unnütze und überflüſſige Solemnitäten, jedoch unter Pauken⸗ und Trompetenſchall und mit den nothwendigſten ritibus antiquis möchten renunciiret werden.“ In der Fakul⸗ tät erhoben ſich jedoch Bedenken, und die Kandidaten wurden daher von dem Dekan auf den Weg der Privatpromotion ver⸗ wieſen. Kaum aber war für Goethe der landgräfliche Dispens eingetroffen, ſo machten die Doktoranden einen neuen Verſuch, zu der öffentlichen Promotion in der von ihnen beliebten Form zugelaſſen zu werden. Der ihnen offenbar ſehr wohlgeſinnte Dekan unterbreitete die Angelegenheit dem Rektor mit der Bitte, ſie im Konſiſtorium zur Sprache zu bringen. An dieſer Stelle erhob ſich kein Widerſpruch, aber man hielt eine ſchriftliche Ab⸗ ſtimmung ſämmtlicher Profeſſoren für nöthig. Was vorauszu⸗ ſehen war, geſchah: es wurden Einwendungen laut, und in der Weitläufigkeit der Verhandlungen vor⸗ und nachher iſt offen⸗ bar der Grund für die Verzögerung der Promotion zu finden.
Der Rektor Rollius war anſcheinend dem Anſinnen der Doktoranden nicht abgeneigt. Er ſchreibt:
Viri summe reverendi, Consultissimi, Experientissimi, Excellentissimi Fautores et collegae honoratissimi!
Weil geſtern im Consistorio beliebet worden, daß über das Petitum derer HHen. Candidaten ſchriftlich ſolle votiret werden, und ſie ſich dann in einer mündlichen Unterredung dahin declariret,
*) Leider iſt der Dispens weder in Gießen noch auf dem Darm⸗ ſtädter Haus⸗ und Staatsarchiv erhalten.


