Druckschrift 
Über den forstwissenschaftlichen Unterricht an der Großherzoglich Hessischen Ludwigs-Universität zu Giessen / Richard Heß
Entstehung
Seite
3
Einzelbild herunterladen

b0

Die Vorprüfungen finden je zu Anfang des Semeſters ſtatt. Die Kandidaten müſſen vom Beginn der Immatrikulation an in Gießen anweſend ſein. Wer ſich der Vorprüfung zu unterziehen beabſichtigt, hat bis zu einem am Ende des vorausgegangenen Se⸗ meſters durch Anſchlag am ſchwarzen Brett bekannt gegebenen Termine bei dem Vorſitzenden der Geſammt⸗Kommiſſion ein Geſuch um Zu⸗ laſſung einzureichen, dem beizulegen ſind:

a. Das Maturitätszeugnis eines Gymnaſiums, Realgymnaſiums oder einer Realſchule IJ.

b. Die Matrikel der Pedwerdtin

c. Die Quittung des Quäſtors über die Prüfungsgebühren(42 Mk.). Die Fachprüfungen finden ebenfalls je zu Anfang des Semeſters ſtatt. Zugelaſſen wird nur derjenige, welcher die Vorprüfung beſtanden hat. Wer ſich der Fachprüfung unterziehen will, hat bis zu einem am ſchwarzen Brett bekannt gegebenen Termine dem Vorſitzenden der Geſammt⸗Kommiſſion ein ſchriftliches Geſuch einzureichen, dem bei⸗ zulegen ſind:

a. Das Zeugnis der Maturität.

b. Der Nachweis des dreijährigen Beſuchs einer deutſchen Uni⸗

verſität oder einer gleichgeſtellten Lehranſtalt.

c. Die Matrikel der Landesuniverſität.

d. Das Abgangszeugnis derſelben,

e. eventuell amtliche Zeugniſſe über das ſittliche Verhalten während der ſeit der Maturitätsprüfung verſtrichenen, etwa nicht auf Lehranſtalten zugebrachten Zeit.

f. Quittung des Quäſtors über die Prüfungsgebühren(36 Mk.). Die Prüfungsgebühren werden zurückgegeben, wenn der Kandidat vor Eintritt in die ſchriftliche(Vor⸗ oder Fach⸗) Prüfung auf Grund einer ſchriftlich eingereichten, von der Prüfungskommiſſion mit Stimmenmehrheit für genügend erachteten Entſchuldigung zurücktritt.

5. Die Vorprüfungen müſſen 14 Tage nach Anfang des Semeſters

(vom Beginn der Immatrikulation an gerechnet) beendigt ſein. Die

Fachprüfungen müſſen im Sommerſemeſter vor Pfingſten, im

Winterſemeſter vor Weihnachten beendigt ſein.

Die Vorprüfungen umfaſſen:

1. Reine Mathematik, einſchließlich der Algebra, analytiſchen Geo⸗ metrie und der Elemente der Differential⸗ und Integralrechnung.

2. Feldmeßkunde(oder niedere Geodäſie).

3. Phyſik einſchließlich Mechanik.

4. Chemie und techniſche Chemie.