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Aus dem Archiv der Universität Gießen : I. Zur Geschichte des alten Marburg-Gießener Universitäts-Stipendien / von Oberbibliothekar Dr. H. Haupt
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114 Aus dem Archiv

hatte der Landgraf in einem am 11. März 1529 erlaſſenen Aus⸗ ſchreiben die in Frage kommenden Dörfer, Flecken und Städte auf⸗ gefordert¹); es wird hier zugleich der weitere gemeinnützige Zweck der Stiftung betont, durch ſie zu ermöglichen, daßder gemeine Mann ſeine Kinder deſto getroſter zum Studium halten möge. Die Adreſſaten erhalten den Auftrag, auf die Beneficien und geiſt lichen Lehen, die bei ihnen erledigt ſind, aus ihren Bürgerskindern je zwei geeignete Studenten dem Rektor zu Marburg zu präſen tiren; werden ſie zugelaſſen, ſo ſollen die beiden Stipendiaten jähr lich mit zuſammen 30 Gulden aus dem Ertrage jener Lehen unter halten werden.

Ueber den unmittelbaren Erfolg dieſes Ausſchreibens ſind wir nicht unterrichtet; wir wiſſen nur, daß 1533 im Minoritenkloſter fünf Stuben für die Stipendiaten zurechtgemacht wurden und daß die Geſammtzahl der Marburger Stipendiaten, die durch eine Ver ordnung vom 7. Juni 1537 auf das Studium der Theologie be ſchränkt worden waren, im Jahre 1539 auf 137 geſtiegen war. ²) Im gleichen Jahre erließ Landgraf Philipp eine neue Stipendien⸗ Ordnung(18. Mai 1539), welche den für jeden Stipendiaten auf zubringenden Beitrag auf 20 Gulden feſtſetzte und unter Anderem beſtimmte, daß jene Zahl von 137 Stipendiaten künftig nicht über ſchritten werden dürfe; ergänzende Beſtimmungen, namentlich rück ſichtlich der Auswahl der Stipendiaten, wurden durch eine Verord nung des Landgrafen vom 19. Februar 1542 getroffen. ³) Eine neue ausführliche Studienordnung für die Stipendiaten, bei deren Ausarbeitung auch Philipp Melanchthon beigezogen worden war und deren Beſtimmungen uns in dem Stipendiaten-Convict den eigentlichen Pflanzgarten für die heſſiſche Geiſtlichkeit erkennen laſſen, wurde am 20. Mai 1546 veröffentlicht, ohne daß jedoch dieſelbe an der Beitragspflicht der einzelnen Ortſchaften Weſentliches geändert hätte. ¹) Und doch war es mit der Einlieferung der einzelnen Be⸗ träge in dieſer Zeit herzlich ſchlecht beſtellt: wir erfahren aus einem landgräflichen Ausſchreiben vom 14. März 1545, daß verſchiedene

¹) J. G. Eſtor, Marburgiſche Beyträge zur Gelehrſamkeit I(1749) S. 192 ff Sammlung heſſ. Landesordnungen I, 56. ²) Curtius a. a. O. S. 4. Eſtor S. 414. Hildebrand S. 28 ff. 30 ff. 3) Hildebrand S. 30 ff. 39 ff. 4) Ebenda S. 42 ff.