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Bei der großen Viſitation 1715 wurde der Bibliothekar abermals angewieſen, einen neuen Katalog forderſamſt zu er⸗ richten, die Bibliothek zu Zeiten zu öffnen und was nach und nach drein erkauft wird ordentlich einzutragen.
Anno 1727 befehlen Sereniſſimus, daß aus denen Rech⸗ nungen ein 25jähriger Extract derer die Zeit über erkaufter Bücher, und ob ſolche insgeſammt in der Bibliothek befindlich, angefertigt und ſolcher eingeſchickt, auch keine Bücher ohne Revers weggelehnt werden ſollten.
Aber ſchon 1736 ergeht wieder ein ſtrenges Schreiben des Landgrafen:„So habt Ihr der Zeit Bibliothekarius ver⸗ möge geleiſteten Eids und Pflichten die ausgelehnten Bücher, welche niemalen ohne Schein über den Empfang zu verabfolgen ſind, nicht nur fleißig zurückzufordern, ſondern auch, dafern ſolches ein und das anderemal ohne Frucht geſchieht, dem jedes⸗ maligen Rektor die Anzeige daran zu thun und wenn wider Verhoffen auch das umſonſt wäre, ſolches an Uns ſelbſt zu Höchſtgemüßigtem ernſtem Einſehen ohnverzüglich gelangen zu laſſen.“
Trotz dieſen und zahlreichen anderen wohlmeinenden Vor⸗ ſchriften war am Ende des Jahrhunderts die Bibliothek in kläglichſtem Zuſtand. Zwar war ſchon 1697 einmal der Fürſtk Amtsverwalter Fink zu Battenberg wegen einiger unter dem Bibliothekar Profeſſor Phaſian aus der Bibliothek entkommenen Bücher rechtlich belangt worden, aber es bedurfte nicht langer Zeit, um das zu vergeſſen. Gerade 100 Jahre ſpäter wurden durch den franzöſiſchen Kommiſſär Keil nicht wenige Bücher geraubt und noch viel mehr wären entkommen, wenn nicht dem General Hoche deren Erhaltung zu danken geweſen wäre. An einer anderen Stelle“) habe ich ausführlicher über dieſe traurige Zeit Bericht erſtattet. Aber immerhin war durch dieſe fran⸗ zöſiſchen Diebſtähle die Möglichkeit gegeben, alles Fehlende, das ſich bei der erſten großen und gewiſſenhaften Reviſion der Bibliothek zu Beginn unſeres Jahrhunderts ergab, dem
*) Buchner, Aus Gießens Vergangenheit S. 163.


