Bachmann ſelbſt abholen und eine ſchriftliche Beſcheinigung darüber ausſtellen.
1669 wurde der Bibliothekar wieder auf die Beſtimmungen inbezug des Ausleihens verwieſen, auch auf den Katalog ge⸗ drängt und beſchloſſen, daß bei der Rechnungsabhör jedesmal auch die Bibliothek viſitirt und die erkauften und verrechneten Bücher eingetragen werden ſollten. Auch wurde befohlen, daß der Rektor vor ſeinem Rücktritt ein richtiges Verzeichniß, was und wie viel zur Vermehrung der Univerſitäts⸗Bibliothek an Zuſteuerungen und ſonſten einkommen, ſowohl den Admini⸗ ſtratoren als auch dem Landgrafen ſelbſt einzureichen habe.
In der langen Reihe von Bibliothekaren findet ſich wie es ſcheint nur einmal der Fall, daß einer vom Landgrafen in Ungnaden abgeſetzt wurde. Dies war Profeſſor Phaſian, dem 1696 befohlen wurde, die Schlüſſel und den Katalog der Bibliothek an ſeinen Nachfolger, den Profeſſor des Na⸗ turrechts Hedinger zu übergeben, dem zugleich 40 fl. Ge⸗ halt zugeſprochen wurden. Auch ſolle dieſer ſich ſchriftlich darüber äußern, wie die Bibliothek aus aller Confuſion in rechte Ord⸗ nung gebracht, auch durch welche Mittel dieſelbe ohne Be⸗ ſchwerung des Fiskus vermehrt und dem Gebrauch beſſer an⸗ gepaßt werden könne.
Hedinger kam auch dieſer Auflage nach, doch ſcheint Sereniſſimus nicht davon befriedigt geweſen zu ſein, denn 1699 verlangte er zum Bibliothekar einen ſolchen Mann, der die Bibliothek in Ordnung bringe, notitiam librorum non vub- garum habe und zu deren augmentation und Verbeſſerung gute Vorſchläge gebe.
Dennoch blieb Hedinger in ſeiner Stelle; ja noch mehr, es wurde 1705 ein Stübchen der Bibliothek zum erſtenmal mit einem Ofen verſehen!
Hedingers Nachfolger, der Profeſſor der Eloquenz, Kortholt, bekam 1717 10 fl. Zulage und als 1729 der erwähnte Ofen an das Gewächshaus abgegeben wurde, ver⸗ willigte man dem Bibliothekar die Anſchaffung eines anderen Ofens„und daß er ſolchen zu Erſparung des Holzes einſt⸗


