er zwar ſein Teſtament mit der Beſtimmung, daß die Hoch⸗ ſchule die Bücher erben ſolle, aufgeſchrieben, aber noch nicht in rechtsgültiger Form. Die Erben verheimlichten den Teſta⸗ mentsentwurf, der ſo erſt nach 5 Jahren zufällig entdeckt wurde. Die Hochſchule machte nun ihre Anſprüche geltend und führte einen Proceß darum, der nach neun Jahren zu ihren Gunſten entſchieden wurde. Aber da waren die Bücher meiſtens verkauft. Erſt 1766 wurde ein Vergleich geſchloſſen, wonach die noch vorhandenen Bücher an die Hochſchule kamen und für die verkauften mußten die Kayſeriſchen Erben 975 fl. be⸗ zahlen, für welche neue Bücher gekauft wurden.
Auch das Vermächtniß des Profeſſors und Univerſitäts⸗ Bibliothekars Chr. Ludw. Koch 1756 wickelte ſich nicht glatt ab. Er hatte zur Bedingung geſtellt, daß ſeinen Erben 5 bis 600 fl. dafür ausgezahlt würden; der Senat aber fand die Summe zu hoch und erſt nach zweijähriger Verhandlung verglich man ſich auf eine beträchtlich niedrigere Summe.
Aehnliche rühmenswerthe Stiftungen erfolgten auch in dem weiteren Verlaufe des vorigen und dieſes Jahrhunderts, das bedeutendſte Legat war aber das des Renatus Karl Freiherrn v. Senckenberg. Er wurde 1751 zu Wien geboren. Sein Vater war der kaiſ. Reichshofrath Heinr. Chriſtian Freiherr von Senckenberg, der auch 1738 bis 42 Profeſſor der Rechte in Gießen war. Trotz ſeiner Kränklichkeit wurde Renatus ſchon früh in die Kenntniß der Sprachen und Wiſſenſchaften und von ſeinem Vater in die Rechts⸗ gelehrſamkeit und Diplomatik eingeſührt. Acht Jahre alt, wurde das Wunderkind in Wien mit einer Urkunde in der Hand ge⸗ malt. Sein Vater ſtarb 1768; in demſelben Jahr bezog Renatus die Hochſchule Göttingen, wo er drei Jahre blieb und dann nach Straßburg überſiedelte. Nach längeren Reiſen kam er im September 1772 nach Wetz'ar, das eben Goethe verlaſſen hatte. Mit einigen Unterbrechungen blieb Renatus über ein Jahr daſelbſt, bereiſte dann längere Zeit Italien, bis er 1775 als Regierungs⸗Aſſeſſor in Gießen angeſtellt wurde. 1780 wurde er Regierungsrath, legte aber 1784


