Druckschrift 
Die Landes-Universität Giessen : einige Worte für ihre Erhaltung und vervollkommnete Einrichtung : den verehrlichen Kammern der Stände, des Großherzogthums Hessen und seinen Mitbürgern gewidmet / vom Abgeordneten G. F. Heyer
Seite
12
Einzelbild herunterladen

auf 40 Jünglinge dort und 20 auf andern Univerſitäten ſtudiren, und mindeſtens die Summe von 40,00o fl. baaren Geldes pr. Jahr, der Cirkulation des Inlandes entziehen!

Es liegt ſchon begreiflich in den erſten Wünſchen des ſich ſelbſt überlaſſenen Jünglings, ſeinen Ausflug auf die Univerſität von der elterlichen Controle ſo weit als möglich zu verlegen. Sehr häufig ſind Eltern und Vormünder nur zu nachgiebig, und müſſen die koſtba⸗ ren akademiſchen Wander⸗Jahre ihrer Söhne oder Mün⸗ del mit empfindlichen Nachwehen büßen. So ſprach ich kürzlich einen Schulmeiſter, der ſeinen Sohn nach Göttingen ſchicken wollte, weil er es, der vielen Schul⸗ kameraden halber, die dort wären, wünſche, man aber auch dort mehr und beſſer lernen könnte!

Den Mann wird es, wie ich ſicher weiß, ſein Hab und Guth koſten, den Sohn einige Jahre in

Göttingen zu erhalten, und dann kehrt dieſer zurück

und hat vielleicht nur das ſchöne Univerſitätsgebäude

oder deſſen Schätze äußerlich geſehen. Ich getraue mir dreiſt zu behaupten, daß man

weder in der geringeren Tüchtigkeit der Lehrer, noch in

dem Vermiſſen einer europäiſchen Bibliothek zu Gießen, einen Grund findet, eine fremde Uniyerſität zu ſuchen, aber es iſt Mode!

Daß ich jedoch hiermit einem unbedingten Univer⸗ ſitäts⸗Zwang nicht das Wort reden will, vielmehr es ſehr billige, wenn es die Vermogensumſtände den El⸗ tern erlauben, ihre Söhne mehrere höhere Bildungs⸗ anſtalten beſuchen zu laſſen, muß ich hier ausdrücklich bemerken. Will man aber die Eltern nicht in unnöthige

Sargen ¹ dunge⸗An zu beſuch gleichſam Unte ſerer Lan blick nicht kationen Werlin, Freyburg, ſolche abe⸗ Grof mnehr der Jünglinge Der Student loße B. thlänzende net, ihn;

genden el

ſitheint es iir unſern Mürdigu Natargen ni kultiyi wir Geleg ſprüchen; den, deren tin unſer maf zerſt ti edehei