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Über die Bedeutung der historischen Continuität : mit besonderer Rücksicht auf die deutschen Universitäten : akademische Festrede am 9. Juni 1857 / gehalten von Gustav Adolf Ludwig Baur
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wie ſie ſelbſt ſich lebenskräſtig genug gezeigt hat, um aus zahlreichen Kriſen ſtets neugeſtärkt wieder hervorzugehen, ſo auch einem jeden zu ihrer Förderung wirkenden Mitgliede die treue Be⸗ wahrung und Fortpflanzung der Früchte ſeines Thuns und in dankbarem Andenken eine über das irdiſche Daſeyns hinausreichende ehrenvolle Fortdauer ſichert. Wenn bei öffentlichen Handlungen, die, wie die gegenwärtige, das erſte Glied bilden ſollen einer durch lange künftige Jahre hin⸗ durch ſich weiter gliedernden Kette, es überhaupt natürlich iſt, daß mit der hoffnungsvollen Aus⸗ ſicht in die Zukunft auch ein ernſter Rückblick auf den bereits zurückgelegten Weg ſich verbindet, ſo müſſen wir uns gerade jetzt dazu beſonders aufgefordert fühlen. Unſere ganze Umgebung mahnt uns, wie an die altehrwürdigen Grundlagen, auf welchen unſere Univerſität noch immer ruht, ſo an das unentrinnbare und unwiderſtehliche Geſetz der ſich ſtets verjüngenden geſchichtlichen Fortentwicklung, und ſo glaube ich der Grundſtimmung, welche jetzt uns alle durchdringt, nicht beſſer entſprechen zu können, als wenn ich mit einigen Worten Ihre Aufmerkſamkeit auf die große Bedeutung der hiſtoriſchen Continuität zu lenken verſuche, unter vorzugs⸗ weiſer Rückſicht auf die deutſchen Univerſitäten, insbeſondere unſere Alma Ludoviciana.

Es will mir ſcheinen, als ob der rechte Sinn für die Bedeutung dieſe hiſtoriſche Conti⸗ nuität eine der Eigenthümlichkeiten ſey, durch welche die Gegenwart, nicht ſowohl durch ihr eignes Verdienſt, als eben durch die Gunſt der geſchichtlichen Entwicklung, vor früheren Generationen ſich auszeichnet. Wie Großes auch auf dem Grunde eines geſunden ſtätigen geſchichtlichen Fort ſchrittes einſt das altteſtamentliche Volk im Gebiete der Religion, das Griechenthum auf dem Felde der Philoſophie und Kunſt, das römiſche Volk in der Sphäre des äußeren Staats⸗ und Rechtslebens hervorgebracht hat: alle dieſe Leiſtungen waren in die Schranken der Nationalität gebannt, und es drohte ihnen die Gefahr, mit dieſer dem Untergange zu verfallen. Das Chri⸗ ſtenthum erſt, indem es den in der vorchriſtlichen Welt unbekannten Begriff der Menſchheit zur Geltung brachte, ließ damit auch zugleich den hohen und freien Standpunkt finden, von welchem aus die einzelnen Individuen und Nationalitäten als jedes an ſeiner Stelle berechtigte, gegen⸗ ſeitig ſich unterſtützende und ergänzende Glieder eines unter ewigen Geſetzen ſtehenden Geſammt⸗ organismus erſchienen, und von welchem aus auch der geiſtigen Hinterlaſſenſchaft untergegangener Völker die wirkſame Fortdauer im Ganzen und für das Ganze geſichert werden konnte. Aller⸗ dings aber folgte dem ſo im Prinzip Geforderten nicht ſogleich die vollkommene Verwirklichung. Die entgegengeſetzten Elemente des Alten und des Neuen, des Bleibenden und des Wechſelnden, der Ordnung und der Freiheit, des Localen und Nationalen und des allgemein Menſchlichen, deren gegenſeitige Durchdringung die Vorausſetzung normaler Bildungen im Leben der menſchlichen Geſellſchaft iſt, fanden nicht immer jene beſonnene, gleichmäßige Würdigung, durch welche z. B. die deutſche Kunſt, das deutſche Bürgerthum und Städteweſen des Mittelalters, die engliſche Staatsverfaſſung den erquickenden Anblick durch und durch geſunder Producte des wahren, dem bewährten Alten, wie dem durch die veränderten Verhältniſſe unabweislich geforderten Neuen,