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Über die Organisation des forstlichen Unterrichts an der Universität Giessen : mit einer geschichtlichen Einleitung / von Dr. Richard Hess, o.ö. Professor der Forstwirschaft an der Grossherzogl. Hessischen Ludewigsuniversität
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d) eine schriftliche Abhandlung*) aus dem vom Candidaten für das mündliche Examen gewählten Hauptfach;

e) einen genügenden Nachweis über seine gegenwärtige Lebensstellung.

Bei Bewerbern aus nichtdeutschen Ländern können statt der unter b) und c) genannten Urkunden auch andere Zeugnisse über die wissenschaftliche Bildung als Ersatz zugelassen werden. Die mündliche Prüfung kann erst dann angetreten werden, wenn das Gesuch des Candidaten vom Promotionscollegium**) für zulässig erklärt worden ist.

Promotionen in absentia finden nicht Statt.

2. Wahl der Fächer.

Für die mündliche Prüfung hat der Doctorand drei Fächer zu wählen, ein Hauptfach(d. h. Forstwissenschaft für den stu- direnden Forstwirth) und zwei entsprechende Nebenfächer(z. B. Botanik, Landbauwissenschaft, Nationalökonomie, Zoologie etc.).

3. Dauer der Prüfung.

Die Doctorprüfung ist öffentlich, dauert 23 Stunden und wird in der Regel in deutscher Sprache geführt. Das Resultat derselben(ob bestanden oder nicht und im ersteren Falle der Grad***) wird dem Examinanden sogleich nach dem Schluss der Prüfung durch den Decan der philosophischen Facultät mit- getheilt.

4. Erlass der mündlichen Prüfung.

Die mündliche Prüfung kann nach Facultätsbeschluss den- jenigen erlassen werden, welche die Vor- und Fachprüfung be-

*) Die schriftliche Dissertation muss in einer druckwürdigen wissen- schaftlichen Arbeit bestehen, der Druck selbst ist übrigens vorläufig noch nicht obligatorisch.

**r) Das Promotionscollegium besteht aus sämmtlichen Mitgliedern der philosophischen Facultät, dem Rector und dem Kanaler.

rrm) Die verschiedenen Abstufungen lauten in aufsteigender Reihe wie folgt: cum laude, multa cum laude, magna cum laude, permagna cum laude, summa cum laude.