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standen und als Gesammtnote mindestens die Censur II oder „sehr gut“ erhalten haben. Die Doctordissertation muss aber in jedem Falle nachgeliefert werden.
5. Promotionsgebühren.
Diese betragen(incl. Diplomkosten) 260 Mark und sind vor der Prüfung bei der akademischen Quästur zu hinterlegen. Ein Dritttheil dieser Summe ist gleichzeitig mit der Meldung, der Rest vor der Prüfung zu zahlen. Im Falle des Nichtbestanden- seins wird etwas mehr als der hälftige Betrag zurückvergütet; der verfallene Kostenantheil kommt aber bei etwaiger Wieder- holung der Prüfung in Anrechnung.
Schlussbemerkungen.
Die Provinzialhauptstadt Giessen bietet als Garnisonsstadt Gelegenheit zur Absolvirung des Freiwilligendienstes.
Schliesslich wird darauf aufmerksam gemacht, dass es im Interesse der Studirenden der Forstwissenschaft liegt, wenn sich dieselben alsbald bei dem Bezuge der Hochschule an den Heraus- geber wenden, damit sie durch dessen Rath in die Lage versetzt werden, ihr Studium in der angemessensten Reihenfolge und zu- gleich geringstmöglichen Zeit vollenden zu können.


