J. Geschichtliche Einleitung.
Das Forstinstitut Giessen als besondere Unterrichtsanstalt wurde durch Verordnung vom 24. März 1825 gegründet. Als Director desselben(und zugleich ord. Professor an der Universität) mit dem Prädicat eines Oberforstrathes war Dr. Johann Christian Hundeshagen*) schon mittelst Decretes vom 19. Mai 1824 berufen und am 31. Juli desselben Jahres verpflichtet worden. Zum zweiten Lehrer wurde durch Decret vom 24. März 1825 Carl Heyer(Revierförster zu Grünberg) provisorisch er- nannt. Die ersten zwei Vorlesungen und ein Examinatorium kündigte Hundeshagen im Winter-Semester 1824/25 an; ob die- selben wirklich gehalten worden sind, lässt sich aus den Acten nicht ersehen. Vom Sommer-Semester 1825 befindet sich weder ein geschriebener, noch ein gedruckter Lectionscatalog bei den Acten. Nach einer actenmässigen Notiz Hundeshagen’s kam die für dasselbe von ihm angekündigte forstwissenschaftliche Vor- lesung nicht zu Stande, und konnte er bloss die beabsichtigten landwirthschaftlichen Vorlesungen(Landwirthschaft und landwirth- schaftliche Polizei) halten. Auch im Winter-Semester 1825/26 hatten die forstlichen Vorlesungen dasselbe Schicksal.
Dieses eigenthümliche Verhängniss findet wohl seine Er- klärung in der ausserordentlich geringen Frequenz der jungen Anstalt. In den ersten drei Semestern beschränkte sich nämlich der Besuch auf einen Inländer(Gustav Hoffmann aus Bü-
*) Hundeshagen hatte von 1818— 1821 in Tübingen als ord. Pro- fessor der staatswirthschaftlichen Facultät gewirkt; 1821 wurde er als Director der Kurfürstl. Hessischen Forstlehranstalt nach Hersfeld berufen, von wo aus er 1824 nach Giessen übersiedelte.


