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Über die Organisation des forstlichen Unterrichts an der Universität Giessen : mit einer geschichtlichen Einleitung / von Dr. Richard Hess, o.ö. Professor der Forstwirschaft an der Grossherzogl. Hessischen Ludewigsuniversität
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Die Vorprüfung erstreckt sich auf: Mathematik(incl. Algebra, analytische Geometrie und die Elemente der Differential- und Integralrechnung), Physik(incl. Mechanik), Chemie und technische Chemie.

In sämmtlichen Gegenständen wird schriftlich und münd- lich geprüft. Die schriftliche Prüfung findet unter Clausur statt, wobei derjenige Examinator, welcher die Fragen stellt, die Aufsicht führt. Unterschleife haben Verwerfung der Arbeit und Zurücksetzung bis zum nächsten Prüfungstermin zur Folge.

Die mündliche Prüfung ist öffentlich; jedem Fache sind ½ ¾¼ Stunde gewidmet. Gleichzeitig werden höchstens zwei Candidaten geprüft. Nach dem Schlusse der mündlichen Prüfung wird dem Candidaten die Durchschnittsnote sofort bekannt gegeben.

3. Fachprüfung.

Zur Fachprüfung wird nur zugelassen, wer die Vorprüfung bestanden hat. Ausserdem setzt dieselbe den dreijährigen Be- such einer deutschen Universität oder ihr gleichstehenden Lehr- anstalt voraus; es kann daher erst im Beginn des 7. Semesters in dieselbe eingetreten werden.

Wer sich der Fachprüfung unterziehen will, hat binnen einer durch Anschlag am schwarzen Brett festgestellten Frist bei dem Vorsitzenden der Gesammt-Commission ein schriftliches Gesuch einzureichen, welchem beizulegen sind:

a) das Zeugniss der Maturität(wie sub 2);

b) die Matrikel der Landesuniversität;

c) der Nachweis des dreijährigen Besuches einer deutschen Universität oder einer dieser gleichstehenden Lehranstalt;

d) das Abgangszeugniss der hiesigen Universität;

e) eventuell amtliche Zeugnisse über das sittliche Verhalten während der seit der Maturitätsprüfung verstrichenen, etwa nicht auf Lehranstalten zugebrachten Zeit;

f) die Quittung der Universitäts-Quästur über die Prüfungs- gebühren(28 Mark).

Die Fachprüfung erstreckt sich auf alle Zweige der Forst-

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