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Die Universität sagt in ihrem den Tod von Hundeshagen anzeigenden Bericht vom 11. Februar 1834:„Der Verlust eines Mannes von so gründlicher Gelehrsamkeit und von so grossem und verdientem Rufe ist für die Akademie ein sehr empfindlicher“.
Ihm folgte als ordentlicher Professor der Forstwissenschaft Dr. Carl Heyer, welcher— wie bereits erwähnt— früher als zweiter Lehrer am Forstinstitut fungirt hatte. Schon durch Decret vom 27. Januar 1835 war derselbe mit dem Präcdicat Forstmeister wieder zur Forstinspection Giessen berufen worden. Am 20. Februar desselben Jahres wurde ihm zugleich die er- wähnte ordentliche Professur übertragen. Als Repetent für die Forstwissenschaft wurde durch Decret vom 7. März 1835 der bis dahin bei der Oberforstdirection in Darmstadt beschäftigt gewesene Dr. Carl Zimmer angestellt. Durch Decret vom 7. December 1838 erfolgte dessen Beförderung zum ausser- ordentlichen Professor der Forstwissenschaft, nachdem er inzwischen Revierförster in Giessen geworden war.
Die Theilung des forstlichen Unterrichts zwischen Carl Heyer und Zimmer war derjenigen ähnlich, welche seiner Zeit zwischen Hundeshagen und Carl Heyer bestanden hatte. Heyer hatte das Fach mehr theoretisch zu vertreten; dem Dr. Zimmer lag mehr die Ertheilung der forstpraktischen Demon- strationen und Uebungen ob. Carl Heyer machte inzwischen die Erfahrung, dass es ein fruchtloses Bestreben sei, den An- forderungen zweier Aemter gerecht zu werden, von denen jedes die volle Zeit und Kraft eines Mannes in Anspruch nehme. Trotzdem ihm zur Führung seiner forstpraktischen Geschäfte im Juni 1836 in der Person des Forstcandidaten Herpel aus Burg- gemünden ein Gehülfe zu Theil geworden war, welchem im April 1839 der Forstcandidat von Zangen folgte, sah er sich doch veranlasst, um seine Enthebung von den Dienstfunctionen eines Forstinspectors zu bitten, welche ihm auch durch Decret vom 25. Februar 1843 zu Theil wurde. Am 8. August 1849 richtete Dr. Gustav Heyer(Sohn Carl'’s), welcher auf der hie- sigen Universität Forstwissenschaft studirt und nach bestandener Facultätsprüfung im März 1847 den Doctorgrad erworben hatte, das Ersuchen an die philosophische Facultät, ihm die venia legendi


