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ergeben ſein und es würde jedenfalls eine Ungerechtigkeit darin liegen, zwei Profeſſoren, die zwar beide 80 Zuhörer haben, von denen aber der eine nur 3 der andere dagegen 10 Stunden in der Woche Vorleſungen hält, gleich honoriren zu wollen. Beides muß alſo gleichmäßig berückſichtigt werden und man findet den gerechteſten, den Fleiß und die Talente des Docenten gleichmäßig belohnenden Maßſtab, wenn man die Zahl der wöchentlichen Stunden mit der Geſammtzahl der Zuhörer eines Profeſſors multiplicirt und die ſich hieraus ergebende Zahl als die An— ſpruchs⸗Summe des einzelen Docenten annimmt, nach welcher Zahl ihm dann die Quote der zu vertheilenden Summe berech⸗
net wird.
Z. B. Profeſſor A. hält drei Vorleſungen die eine zu 6 Stunden mit 40 Zuhörern die zweite zu 4„„ 20 8 die dritte zu 2„„ 30 5 er hält demnach wöchentlich 12 Stunden mit 90 Zuhörern ſeine Anſprüche ſind alſo: 12 90= 1080.
Nehme ich nun eine Univerſität mit 40 ordentlichen und außerordentlichen Profeſſoren und 10 Privatdocenten, alſo zu⸗ ſammen mit 50 Docenten und mit 500 Studirenden, von wel⸗ chen jeder halbjährlich 40 fl. in die Univerſitätscaſſe bezahlt, ſo würde die in jedem Semeſter ſich ergebende Summe von 20,000 fl unter die ſämmtlichen Docenten nach den von den einzelen berechneten Anſprüchen etwa auf die in der nachſtehenden Tabelle angegebene Weiſe zu vertheilen ſein:


