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Andeutungen zu zeitgemässer Verbesserung akademischer Einrichtungen : zunächst veranlasst durch den für die Großherzogliche Hessische Landesuniversität zu Gießen neuerlich festgesetzten Studienplan und die auf denselben bezüglichen polemischen Schriften der Herren D.A.A.E. Schleiermacher und D.J.T.B.v. Linde / [Georg Zimmermann]
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I. Iſt es überhaupt zweckmäßig, einen Studien⸗ plan für Hochſchulen feſtzuſetzen?

Die Frage, ob man überhaupt einen Studienplan für Hoch ſchulen feſtſetzen, oder das Leſen und Hören der Collegien auch fernerhin der bloßen Willkür der Profeſſoren und Studirenden anheim geben ſoll, iſt in dem Großherzogthum Heſſen(für wel⸗ ches der Verfaſſer zunächſt ſeine Bemerkungen niedergeſchrieben hat) durch die erfolgte Publicirung des Studienplans für die Landesuniverſität Gießen bereits factiſch beantwortet, wonach wei⸗ tere Verhandlungen hierüber eigentlich überflüſſig erſcheinen.

Da jedoch nach der officiellen Erklärung des Herrn Geheimen Staatsraths von Linde jener Studienplan nur ein proviſoriſcher und ſeine Publication nur ein vorläufiger Verſuch, hierdurch alſo die Möglichkeit nicht ausgeſchloſſen iſt, daß man denſelben auch wieder ganz zurücknehmen könnte; da ferner ſelbſt von ſolchen Männern, welche ihrer Stellung zufolge auf ſolche Beſchlüſſe zu influiren vermögen, gegen den Verfaſſer dieſer Zeilen die Anſicht ausgeſprochen wurde, daß ſie überhaupt die Feſtſetzung eines Studienplans für Hochſchulen nicht billigen könnten; und endlich, da jedenfalls darüber die Meinungen ſehr getheilt ſind, in wie weit ein Studienplan nur Rathgeber oder wirklich bindende Vor⸗ ſchrift ſein ſoll: ſo dürfte deſſenungeachtet eine Anregung zu mehr⸗ ſeitiger Beantwortung dieſer Frage nicht unnöthig und unzweck⸗ mäßig erſcheinen.

Ein Studienplan bietet, was Zweck und Beſtimmung desſel⸗ ben betrifft, einen doppelten Geſichtspunkt dar, von welchem aus derſelbe betrachtet werden kann. Einmal nämlich ſoll er als Rath oder Vorſchrift den Studirenden die Zahl und Reihenfolge der von ihnen zu hörenden Vorleſungen angeben. Zugleich aber