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Andeutungen zu zeitgemässer Verbesserung akademischer Einrichtungen : zunächst veranlasst durch den für die Großherzogliche Hessische Landesuniversität zu Gießen neuerlich festgesetzten Studienplan und die auf denselben bezüglichen polemischen Schriften der Herren D.A.A.E. Schleiermacher und D.J.T.B.v. Linde / [Georg Zimmermann]
Entstehung
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darauf verzichten, neben ſeinem Fachſtudium auch noch andere ſei⸗ ner Neigung entſprechende und zur allgemeinen wiſſenſchaftlichen Ausbildung nützliche Collegia zu hören, und ſich dagegen nur auf das Allernothwendigſte beſchränken. Kurz, auf dieſe Weiſe werden die meiſten Studenten nur nothdürftig ihre Brod⸗ ſtudien betreiben; ſtatt univerſeller, wird nur einſeitige Bildung gefördert, und der höchſte Segen des akademiſchen Studiums geht verloren.

Endlich gibt jene Einrichtung auch noch Veranlaſſung zu dem Betruge, den ſich einzele Studirende zu Schulden kommen laſſen, indem ſie ſich von ihren Aeltern oder Vormündern das Honorar für dieſe oder jene angeblich zu hörende Vorleſung einhändigen laſſen, das Geld aber ſtatt deſſen zu ihren Vergnügungen ver⸗ wenden. Freilich ſind eines ſolchen Betruges nur ganz leichtſin⸗ nige oder wirklich verdorbene Menſchen fähig, und es iſt traurig, ſolche Verirrungen nur erwähnen zu müſſen; allein die Veran⸗ laſſung zu denſelben abſchneiden zu können, iſt eine Sache, die immerhin Beachtung verdient.

Das ſicherſte Mittel, dieſen immer fühlbarer werdenden Nachtheilen zu begegnen, wäre die Einrichtung, daß jeder Studirende halbjährlich eine beſtimmte, immer ſich gleichbleibende Summe an die Univerſitätscaſſe be⸗ zahlte und hierdurch das Recht gewänne, jede belie⸗ bige Vorleſung ohne Ausnahme ganz oder theilweiſe zu beſuchen. Wer ſich die Folgen einer ſolchen Einrichtung recht klar denkt, wird an der Wichtigkeit derſelben nicht zu zweif⸗ len vermögen. Denn, da es nun auf die Koſten des akademi⸗ ſchen Studiums gar keinen Einfluß mehr haben würde, ob man viele oder wenige Collegien beſuchte, ſo könnte z. B. ein Theolog neben ſeinen eigentlichen Fachſtudien auch noch Naturrecht und mediciniſche Anthropologie hören, oder die Vorleſung eines aus⸗ gezeichneten Juriſten, in den Stunden, in welchen er die Lehre vom Eide vorträgt, oder eines geiſtreichen Mediciners beſuchen, während der Wochen, in welchen er von den Geiſteskrankheiten ſpricht. Kurz jeder Studirende, dem es darum zu thun wäre, über die Gränzen ſeines bloßen Brodſtudiums hinauszugeben, um