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Andeutungen zu zeitgemässer Verbesserung akademischer Einrichtungen : zunächst veranlasst durch den für die Großherzogliche Hessische Landesuniversität zu Gießen neuerlich festgesetzten Studienplan und die auf denselben bezüglichen polemischen Schriften der Herren D.A.A.E. Schleiermacher und D.J.T.B.v. Linde / [Georg Zimmermann]
Entstehung
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Dieſe für die Prüfungscommiſſäre vorgeſchlagene Stellung aber würde auch als keine zu hohe erſcheinen, wenn man die Wich⸗ tigkeit dieſes Amtes und die Nothwendigkeit erwägt, nur ausge⸗ zeichnete Männer mit demſelben zu beauftragen, die dann auch im Aeußeren eine ehrenvolle Stellung in Anſpruch zu nehmen be⸗ rechtigt ſind.

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VI. Die Zahlung eines Honorars für die einzelen Vorleſungen.

Nach der auf allen unſeren deutſchen Hochſchulen beſtehen⸗ den Einrichtung wird von jedem Studirenden für jede Vorleſung, welche er beſucht, ein im Verhältniſſe zur wöchentlichen Stun⸗ denzahl des Collegs beſtimmtes Honorar bezahlt und entweder an den einzelen Profeſſor unmittelbar, oder an einen Univerſitäts⸗ Caſſier entrichtet.

Dieſe Einrichtung hat mannichfache Nachtheile. Schon an ſich iſt es durchaus unſchicklich, den Profeſſor in unmittelbare pecuniäre Berührung mit ſeinen Zuhörern zu bringen, und wie man in Gymnaſien und Volksſchulen die Zahlung des Schulgel⸗ des in eine Schulcaſſe angeordnet und daraus fixe Beſoldungen der Lehrer beſtimmt hat; wie man allenthalben die Stolgebühren für die Geiſtlichen abgeſchafft wünſcht; wie man in den verſchie⸗ denen Zweigen des Staatsdienſtes die Entrichtung der Sporteln aufgehoben hat: ſo ſollte man aus gleichen Gründen auch hier auf eine Aenderung denken. Hierzu kommt der Mißbrauch, welcher von den wirklich oder angeblich armen Studirenden ge⸗ trieben wird. Der Profeſſor wird mit Armuthszeugniſſen(welche bekanntlich nicht immer aufs Gewiſſenhafteſte ausgeſtellt werden) und mit Geſuchen um Befreiung von der Zahlung des Colleg geldes beſtürmt. Weiſt er ſolche Geſuche ab, vielleicht weil er ſelbſt Nichts entbehren kann, ſo wird er als hart und gefühllos verſchrieen und verliert das Vertrauen der Studirenden. Erläßt er dagegen dem Einen und Anderen das Honorar, ſo wird ſeine