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Andeutungen zu zeitgemässer Verbesserung akademischer Einrichtungen : zunächst veranlasst durch den für die Großherzogliche Hessische Landesuniversität zu Gießen neuerlich festgesetzten Studienplan und die auf denselben bezüglichen polemischen Schriften der Herren D.A.A.E. Schleiermacher und D.J.T.B.v. Linde / [Georg Zimmermann]
Entstehung
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ört, aſſe das len. Siu⸗ iele, eils

Einwendung wagen; man iſt von allen Seiten gewöhnt, dieſes Wort auch in ſeinen ganz unverſtandenen Auffaſſungen mit allem möglichen Glanze zu umgeben, weßhalb denn die große Menge ſeinem blendenden Schimmer ſtets jubelnd huldigt und ſelbſt die Beſonnenen ſich oft von ihm täuſchen laſſen.

Lehr⸗Freiheit(ſo lange ſie nicht aus den durch die Wiſſenſchaft gezogenen Schranken tritt) gehört allerdings unter die koſtbarſten Güter einer Hochſchule, das kein Wohlmeinender wird antaſten wollen.

Aber Studien⸗Freiheit iſt etwas, worüber ſich Viele keine ganz klare Begriffe gebildet zu haben ſcheinen, namentlich diejenigen nicht, die in der Feſtſetzung eines Studienplans ſo⸗ gleich das Grab der Studien-Freiheit glauben erblicken zu müſſen.

Dem Wortſinne nach kann Studien⸗Freiheit doch nichts An⸗ deres bedeuten, als: die geſtattete Freiheit, was, ſo viel und wie ich will zu ſtudiren.

Setze ich nun einen nach den Geſetzen der Vernunft geregel⸗ ten Gebrauch dieſer Freiheit voraus und ſchließe eine vernunft⸗ widrige Willkür davon aus, ſo ſehe ich nicht ein, wie dieſe vin dicirte Studien⸗Freiheit mit der Feſtſetzung eines, natürlich ſeinem Zwecke entſprechenden, Studienplans in ſo bedeutenden und ge⸗ fährlichen Wiederſpruch treten ſoll.

Denn die Freiheit, zu ſtudiren, was ich will, iſt durch den Studienplan Niemanden verwehrt, indem es Jedem freiſteht, ſich ſeinen Lebensberuf und ſein Studium nach Neigung ſelbſt zu wählen. Daß nun aber auch die der Wahl eines Lebensbe⸗ rufes entſprechenden ſpeciellen Studien gemacht werden müſſen, das iſt in der Natur der Sache ſelbſt ebenſo nothwendig begrün⸗ det, als wie das Eſſen nothwendig iſt zum Sattwerden; die vernünftige freie Wahl muß alſo hier mit den Vorſchriften eines ſeinem Zwecke entſprechenden Studienplans in einem Reſultate zuſammenfallen.

Die Freiheit, zu ſtudiren ſo viel, als ich will, wird ebenſo wenig durch den Studienplan beeinträchtigt; er ſchreibt nur das zur Erreichung des vorgeſetzten Zweckes Unentbehrliche vor, wäh⸗ rend die übrige freie Zeit der freien Selbſtbenutzung eines Jeden