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Andeutungen zu zeitgemässer Verbesserung akademischer Einrichtungen : zunächst veranlasst durch den für die Großherzogliche Hessische Landesuniversität zu Gießen neuerlich festgesetzten Studienplan und die auf denselben bezüglichen polemischen Schriften der Herren D.A.A.E. Schleiermacher und D.J.T.B.v. Linde / [Georg Zimmermann]
Entstehung
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Weſentlichen unverändert gebliebenen Heften ſehr behaglich aus⸗ ruhen ließ. An eine gehörige Aufeinanderfolge und nöthige, recht⸗ zeitige Wiederkehr aller weſentlich nothwendigen Vorträge, an Vollſtändigkeit eines akademiſchen Lehrcurſus und an zweckmäßige Vertheilung der Lehrſtunden war nicht zu denken.

So kam es denn, daß man oft während eines ganzen Trien⸗ niums die unentbehrlichſten Collegien gar nicht zu hören Gele⸗ genheit hatte, weil es entweder keinem Profeſſor beliebte, ſie zu leſen, oder weil ein ſolches Colleg, wenn es auch wirklich ein günſtiges Geſchick einmal auf die Bahn brachte, mit einem an⸗ deren ebenſo nothwendigen, in derſelben Stunde geleſenen colli⸗ dirte. Ich halte darum die Feſtſetzung eines Studienplanes vor Allem um der Profeſſoren willen für unbedingt nöthig. Denn was hilft es mich, wenn ich nach Neigung und Ueberzeugung ein Colleg hören will, oder vermöge gegebener Vorſchrift ein ſolches hören ſoll und es wird gar nicht oder doch wenig⸗ ſtens nicht zur rechten Zeit vorgetragen?

Obgleich jedoch darüber, daß von Seiten der akademiſchen Docenten alle nothwendige und zweckmäßige Collegien in geeig⸗ neter Reihenfolge und mit rechtzeitiger Wiederkehr geleſen wer⸗ den ſollen, Niemand in Zweifel ſein wird, ſo fühlt man ſich doch (um nur bei dem Nächſtliegenden ſtehen zu bleiben) ſchon durch die Vergleichung des im Monat Februar d. J. für die Univerſi⸗ tät Gießen gegebenen Studienplans mit den gleich darauf für das laufende Sommerſemeſter angekündigten Vorleſungen reſp. durch die in den letzteren ſich findenden Lücken, dringend veran⸗ laßt, die oben ausgeſprochene Forderung von Neuem geltend zu machen.

Weniger jedoch als bei dem Vorſtehenden kann der Ver⸗ faſſer auf allgemeine Zuſtimmung rechnen, wenn er ſich für die Zweckmäßigkeit der Feſtſetzung eines Studienplans auch um der Studirenden willen ausſpricht und namentlich wenn darunter wirklich bindende Vorſchriften verſtanden werden. Da es ſich jedoch hier nicht darum handelt, einer beſtimmten Anſicht, am wenigſten der des Verfaſſers, Geltung zu verſchaffen, ſondern nur darum, über einen folgereichen Gegenſtand weitere Discuſſionen