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mit so gewichtvollen Papieren, wie Dr. Müller sie besitzt, den Access zum Doktor- examen zuerkannt und ihn nach bestandenem Examen mit dem Doktordiplom ausge- stattet, so ist dieses nach unseren Begriffen nicht nur recht, sondern auch billig. Wer wagt es zu behaupten, dass nicht Viele unberufen Medizin studiren und trotz der Er- füllung der Vorbedingungen und des errungenen Doktordiploms in praxwi so wenig zu leisten vermögen, dass sie selbst oft in gewissen Fällen, in den Augen des simpelsten Baders lächerlich erscheinen?
Das Urtheil, ob dieser speziell angeführte Fall eine faule Stelle in der Gelehrten- Republik einnimmt, überlassen wir der Oeffentlichkeit.
Genug. Wir sind der vollkommensten Ueberzeugung, dass Dr. Müller seine Stelle als Arzt in der Welt finden, und durch sein wissenschaftliches und praktisches Auftreten als solcher derjenigen Universität, die ihn zum Doktor promovirte, alle Ehre machen wird.
Dr. 2.
Wenn man so in einem Blatte spricht, welches unter den Augen der höchsten Behörden des Landes, auch der Münchener Universitätsbehörden und sämmtlicher betheiligten Personen erscheint,— wenn man sich für die geistige Begabung des Hrn. M. auf die Zeugnisse von 6 namentlich auf- geführten Staatsärzten(von denen Einer, Herr Wibmer, als ein durch schrift- stellerische und amtliche Wirksamkeit, wie durch reiche Lebenserfahrung, sehr
ausgezeichneter Mann auch der grösseren Welt bekannt ist) beruft,— und wenn diese Berufung keinerlei Widerspruch erfährt(),— so kann es mit
dem Wissen und Können des Mannes nicht so dürftig aussehen, wie Hr. Pözl es darstellt. Dieser behauptet zwar in Beziehung auf den Artikel des Bayer. Kuriers,„die producirten Belege über seine“(des Hrn. Müller)„Bader- vergangenheit“ seien„seitdem schwer verdächtigt worden“ und citirt dafür einen Artikel der Allg. Ztg. Der g. Leser kann sich aber alsbald überzeugen,
wie leicht diese„schwere Verdächtigung“ wiegt, indem ich sie in Note(¹0)
9) Denn die in Note 10 abgedruckte Erklärung des Hrn. Dr. Schwaiger ist kein Widerspruch gegen Das, worauf der Artikel des Bayer. Kuriers sich berufen hatte, vielmehr
eine Bestätigung Desselben. Hr. Schwaiger entschuldigt sich nur deshalb, dass auch er den Hrn. M. für höhere Studien unterstützt habe. Er hätte dieser Entschuldigung— deren nähere Beleuchtung nicht zu meiner Aufgabe gehört— nicht bedurft.
10) In den Annoncen des„Bayer. Kuriers“ iſt folgende Erflärung enthalten:
„Der Unterzeichnete, wider ſeinen Willen in die Dr. Müller'ſche Promotionsgeſchichte hinein⸗ gezogen, findet ſich, um allenfallſigen Mißdeutungen vorzubeugen, veranlaßt zu erklären, daß der frühere Bader Müller von Anzing allerdings eine beſondere Aufmerkſamkeit erregt habe, aber nicht ſo faſt in Anbetracht ſeiner ärztlichen Leiſtungsfähigkeit, welche außer aller Kritik bleiben ſoll, und zu welcher ihm als Bader zu wenig Spielraum gelaſſen worden iſt, ſondern in Folge der fortgeſetzten Befugniß⸗ überſchreitungsverſuche, welche beſtändige vielſeitige polizeiliche Unterſuchungen und Straferkenntniſſe ver⸗ anlaßten, und daß man, um dieſes ungeſetzliche Treiben in ordentliche Bahn zu lenken, die Abſicht Müllers, die Vorbedingungen zur Erreichung einer höhern ärztlichen Stellung zu erfüllen, unterſtützt hat, ohne ahnen zu können daß dieſe Abſicht durch ſo groben Betrug realiſirt werden ſolle. Ebers⸗ berg, 9 Dec. 1859. Dr. Schwaiger, k. Gerichtsarzt.“
(Allg. Ztg. Nr. 349, 15. Dec. 1859. S. 5720.)


