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Abwehr von Schmähungen, welche Herr Dr. Joseph Pözl, o.ö. Professor f. Bayerisches Staatsrecht a.d. Köln. Bayerischen Ludwig-Maximilians-Univ. zu München, wegen einer 1859 zu Giessen vollzogenen medicinischen Promotion gegen mich gerichtet hat / von Dr. Philipp Phoebus, o.ö. Prof. d. Med. a.d. Grossherzogl. Hess. Ludewigs-Univ.
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schweren sollen? Das wäre in der That eine schwere und sehr positive Ver- letzung der Humanität, der Moral und der natürlichen Menschenrechte gewesen.

6. Dadurch ſdass er Hrn. Müller als einen Ignoranten schildert. Aber es kann mit Jenem nicht so schlimm stehen, denn wir lesen in dem zu Mün- chen erscheinenden Bayerischen Kurier, 1859, Nr. 335, 5. Dec., buch- stäblich Folgendes(was vollkommen zu den Zeugnissen passt, die Hr. Müller dem medicinischen Promotions-Collegium vorgelegt hat):

Da nun einmal die Dr. Müller'sche Universitätsgeschichte an die grosse Glocke der Oeffentlichkeit gehängt ist, und nachdem man eine genaue Einsicht von den Origi- nalien seiner Zeugnisse genommen und genaue Erkundigungen über sein bisheriges Wirken eingezogen hat, so sieht man sich in Rücksicht auf Wahrheit, Genauigkeit der Sachlage, sowie auch der richtigen und billigen Beurtheilung des Ganzen, veranlasst, hierüber nähere Aufschlüsse zu geben, nämlich:

Wahr ist es, dass Dr. Müller aus dem Schoosse der niedern Chirurgie hervorging. Allein sein eminentes Talent zur Gesammtmedizin und seine geistigen Fähigkeiten, die er besitzt, und sein unermüdetes Streben nach höherer Ausbildung veranlasste die königl. Gerichtsärzte Herren Dr. Meyer und Dr. Christenn zu Sesslach, Dr. Buchner zu Stadtsteinach und Dr. Kästner zu Hollfeld, ihm den Rath zu geben, höhere Chirurgie zu studiren und sich womöglich den Grad eines Magisters der Chirurgie zu erwerben. Diese Rathschläge bethätigten diese Herren Gerichtsärzte durch amtliche Zeugnisse, wie sie nirgends besser ausgestellt werden können.

Der junge Mann ging mit diesen Dokumenten im Jahre 1852 und 1853 an die Universitäten Erlangen und München und hospitirte daselbst mit unerschütterlichem Fleisse eine grosse Anzahl von Vorlesungen.

Nachdem nun Dr. Müller alle diejenigen Fächer, die zur Erlangung des Magister- Grades nöthig sind, gehört hatte, wendete er sich im Wege der Gnade an die Krone um Zulassung zum Examen eines Magisters der Chirurgie, erhielt aber zur Antwort: dass Niemand in Bayern mehr zu dem Examen eines Magisters der Chirurgie zugelassen werde. Trotz dieser Niederlage studirte Dr. Müller sowohl im Gebiete der Medizin, als auch in den Sprachen der Alten unermüdlich fort, wo er nur zu diesem Behufe irgend eine Gelegenheit finden konnte.

Während seines Aufenthaltes zu Anzing entwickelte er in dem Gebiete der prakti- schen Medizin eine solche Thätigkeit, Umsicht und Geschicklichkeit, dass er nicht nur die Aufmerksamkeit des k. Gerichtsarztes, Herrn Dr. Schwaiger zu Ebersberg, sondern auch die des k. Regierungs- und Kreismedizinalrathes Herrn Dr. Wibmer zu München, auf sich zog, worauf beide Medizinalbehörden beschlossen, ihm die Thore zur Doktorwürde zu öffnen.

Dr. Müller legte seine Zeugnisse dem k. Staatsministerium für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten vor, bat um den Access einer Separatprüfung für das Gymnasial- schluss-Zeugniss und erhielt auch denselben auf Grund der oben angeführten Auspizien.

In dem Moment, wo Dr. Müller die Gymnasial-Absolutorial-Prüfung bestehen wollte, machte ihn sein damaliger Instruktor, Namens Föringer, aus Gewinnsucht irre und muthlos, so dass sich Dr. Müller zu dieser Handlung, der Erreichung seines er- sehnten Zieles zu Liebe,

unglückseliger Weise hinreissen liess, obschon sein Bildungs- grad von der Art ist,

dass er dieses Examen bestanden haben würde und heute noch zu bestehen im Stande ist. Wenn nun die Grossherzoglich Hessische Universität Giessen, in deren Statuten es gesetzlich liegt, dass bei Ausländern das Gymnasialab- solutorium zur Erlangung der Doktorwürde nicht absolut nothwendig ist, einem Manne