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Abwehr von Schmähungen, welche Herr Dr. Joseph Pözl, o.ö. Professor f. Bayerisches Staatsrecht a.d. Köln. Bayerischen Ludwig-Maximilians-Univ. zu München, wegen einer 1859 zu Giessen vollzogenen medicinischen Promotion gegen mich gerichtet hat / von Dr. Philipp Phoebus, o.ö. Prof. d. Med. a.d. Grossherzogl. Hess. Ludewigs-Univ.
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zubereiten. Jener Zahnarzt hat bei uns 1858 das Examen zum Doctor der Medicin und Chirurgie abgelegt(ein beschränkteres Pro- motions-Examen als das zum Doctor der Medicin gestatten wir weder Zahn- ärzten noch anderen Specialisten); er war in allen Hauptfächern des medi- cinischen Wissens so gut bewandert, dass er das Prädicat multa cum laude erhielt, und er hat nach abgelegtem Examen nicht, wie Hr. Pözl meint, eine künstlerische Wanderschaft angetreten, sondern sich in einer norddeutschen Residenz ruhig niedergelassen. Die Facultät, durch den Professor der Thierheilkunde verstärkt, examinirt auch Veterinär-Aerzte und verweigert denjenigen unter ihnen, welche den gleichen Grad wissenschaftlicher Bildung wie die Doctoren der Medicin nachweisen, den Titel eines Doctors der Ve- terinär-Medicin nicht; sie glaubt hierdurch zur Hebung des thierärztlichen Faches wesentlich beizutragen. Dass ein junger Veterinär-Arzt, der hier durch Nachweis seiner wissenschaftlichen Bildung den Doctorgrad erwor- ben hatte, noch ein Jahr brauchte, um sich die praktische Befähigung für das Staatsexamen in München zu erwerben, ist ganz in der Ordnung, denn wissenschaftliche Bildung und praktische Befähigung sind zweierlei.

4. Dadurch dass er Hrn. Müller wiederholtBader,Bartschaber, Schröpfer nennt. Dass Hr. Müller dies gewesen ist, darin liegt weder für ihn noch für die Facultät ein Vorwurf; jeder Arzt, den zu befragen Hr. Pözl sich die Mühe gegeben hätte, würde ihm Beispiele angeführt haben, wie aus dem Stande der niederen Chirurgie schon sehr ausgezeichnete Aerzte hervorgegangen sind. Wenn jemand noch in reiferen Jahren, mit einer An- strengung welche der von Wohlhabenden Erzogene nie kennen gelernt hat, sich aus niederem Stande empor arbeitet, so hat das von jeher für besonders ehrenvoll gegolten; Hr. Pözl freilich mag darüber andere Ansichten haben.

5. Dadurch dass er behauptet, das medicinische Promotions-Collegium habe bei der Zulassung des Hrn. Müller etwas verabsäumt(was? sagt er nicht). Aber die 22 Zeugnisse des Hrn. Müller(s. S. 4 und unten 6.) würden wohl bei jedem Promotions-Collegium in der Welt die Zulassung genügend motivirt haben; und wenn wir durch ein falsches Gymnasial- Absolutorium getäuscht worden sind, so können wir dafür nicht; auch bleiben neben diesem Zeugnisse, dessen Fälschung wohl der Moral, aber nicht der Intelligenz und dem Wissen des Hrn. M. zur Last fällt, die übrigen Zeug- nisse echt. Meint nun Hr. Pözl etwa, wir hätten dem strebsamen Manne, dem so vortheilhafte Zeugnisse über seine geistigen Fähigkeiten, wie die als- bald unter 6. zu besprechenden, zur Seite standen, deshalb, weil er bisher einem niedern Lebensberufe angehört, eine sehr untergeordnete Lebensstellung eingenommen hatte, die Zulassung zu einer Prüfung, deren Bestehen ihm den Weg zu einer höheren gesellschaftlichen Stellung, zu einem höheren Be- rufsleben öffnen konnte, versagen oder willkührlich und ausnahmsweise er-

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