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liche Erschwerung der medicinischen Prüfungen,— dafür dass der Doctor- titel aufhöre Zwangs-Attribut des Arztes zu seyn, dass er überhaupt weit seltener als bisher ertheilt werde— und dafür dass die Promotionsgebühren auf ein Minimum herabgesetzt werden,— aufs Entschiedenste gesprochen; man durfte mich dabei um so mehr für unpartheiüisch halten, da ich schon damals zu den decanabeln, zeitweise in höherem Maasse an den Gebühren participi- renden, Facultäts-Mitgliedern gehörte. Ich habe diese Ansichten seitdem nie- mals verleugnet und stehe im Begriff, den wesentlichsten Theil derselben in neuer Motivirung abermals zu veröffentlichen. Ich glaube so den vollgültigen Beweis geführt zu haben und ferner zu führen, dass mir für die gute Sache der Hebung des medicinischen Doctorats kein Geldopfer zu hoch war, noch ist. Ich hatte aber freilich 1859 als Decan nicht das Recht, nach diesen meinen Ansichten zu verfahren, welche erst noch der Prüfung durch die medicinische Welt unterliegen und ganz neu geordnete medicinische Zustände voraussetzen.
Ich hoffe hiermit aufs Vollkommenste nachgewiesen zu haben,
1) dass in Dem, was ich an den Candidaten J. M. Müller geschrieben, keine widerrechtliche oder selbst nur ungeeignete Erleichterung des Examens lag;
2) dass somit dem Hrn. Pözl für den ersten Theil seiner verleumde- rischen Behauptung(S. 5) die quasi-Einrede der Wahrheit gänzlich miss- lungen ist;— und
3) dass— da er für den zweiten Theil jener Behauptung(S. 5) gar nicht versucht hat, sich von dem Vorwurfe der Verleumdung zu reinigen— dieser ganze Vorwurf noch wie früher auf ihm haftet.
So viel zur Rechtfertigung des Antheils, den ich als Decan an der Promotion des Hrn. J. M. Müller genommen habe. Aber ich bin auch als Facultätsmitglied berührt, wenn Hr. Pzl in seinem dritten Artikel, um noch den letzten Fetzen seiner Larve zu retten, bebauptet,
dass in dem Müllerschen Falle die medicinische Facultät leichtfertig verfahren sei und einen Unwürdigen promovirt habe.
Er sucht diese schweren Beschuldigungen durch folgende Mittel zu stützen:
1. Dadurch dass er, in unbestimmtester Weise, von einem der medici- nischen Facultät nachtheiligen„Gerücht“ in Bezichung auf das Promoviren spricht. Ob wirklich ein solches- Gerücht existirt, weiss ich nicht; ich will
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