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Jeder Decan, der seine Pflicht kennt— der es begreift, dass er als rechtlicher Mann dem Candidaten, zumal aber einem Candidaten in der Ferne, es schuldig ist, ihm Umfang und Art des Examens zur Danachachtung und Ent- schliessung hinreichend deutlich zu bezeichnen, und zwar den Umfang weder zu weit noch zu eng(denn Beides wäre eine Ungerechtigkeit gegen den Candidaten)— wird im Wesentlichen eben so schreiben, wie ich geschrieben habe. Ich bin mir so sehr bewusst, jene beiden Briefe genau so geschrieben zu haben, wie ich es als meine Pflicht erkannte, dass, wenn heute ein gleicher Fall vorkäme, ich— nach allen Veröffentlichungen der letzten Monate— genau wieder eben so schreiben würde.
Wie sehr die genauere Angabe der Anforderungen des Examens Peten- ten, welche sich schwach fühlen, zu warnen und fern zu halten geeignet ist, entnehme ich u. A. daraus, dass 1859 von 52 Ausländern, welche schrift- liech bei mir anfragten(die Briefe sind bewahrt), nur 10 sich hieher begaben (von denen dann Einer sich noch, nachdem ich ein mündliches Tentamen mit ihm angestellt hatte, bestimmen liess wieder abzureisen, um sich noch einige Monate vorzuberciten). Hätte ich(was vielleicht dieser oder jener Decan vorzieht) kürzer geantwortet, etwa nur die Disciplinen genannt oder auch Das nicht einmal, so würden sonder Zweifel mehr als 10 die Reise hieher unternommen haben.—
Ich weiss nicht, ob ich es mehr tragisch oder mehr komisch finden soll — es hat etwas von Beidem— dass gerade mir es beschieden war den Vorwurf zu erfahren, ich hätte aus Geldgier, wider Pflicht, Gewissen und Ehre, einem Candidaten das Doctor-Examen erleichtert. Meine Facultäts- und Senats-Collegen aus den Jahren 1843— 49 werden sich erinnern, wie unverdrossen ich der Hebung unseres medicinischen Studien- und Promotions- Wesens und Manchem, was damit zusammenhing, jedes Opfer an Zeit und Gesundheit gebracht. Ich habe 1849 durch 2 Druckarbeiten(s) für ansehn-
sind so ungenügend geheftet, dass, streng genommen, die Beglaubigung nur für den äusseren Bogen gilt, nicht für den inneren. Ich bitte Sie deshalb, die folgenden Zeugnisse:
gefälligst im Original hieher mitbringen zu wollen.
Wenn Sie nach allen diesen Schwierigkeiten noch nicht die Lust zu der Prüfung ver- loren haben, so werden Sie uns am 12. Sept-* oder auch an jedem anderen Werktage freund- lichst willkommen seyn und können jederzeit auf rascheste Beförderung rechnen, zumal wäh- rend der Ferien, wo die Facultät nicht durch Amtsgeschäfte in Anspruch genommen ist.
Giessen, 25. Aug. 1859.
*) Dieser Tag war von Irn. Müller vorgeschlagen(nicht etwa von mir anberaumt), und es hinderte Hrn. M. nichts, beliebig später zu kommen. 8) Ueb. d. Naturwissenschaften als Gegenstand d. Studiums, d. Unterrichts u. d. Prüfung angehender KAerzte.— Einige Bemerkungen üb. ärztliche Prüfungen. In: Neue Ztg. f. Medicin u. Medicinal-Reform. Nr. 54— 59. Hier besonders S. 466— 470.


