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Abwehr von Schmähungen, welche Herr Dr. Joseph Pözl, o.ö. Professor f. Bayerisches Staatsrecht a.d. Köln. Bayerischen Ludwig-Maximilians-Univ. zu München, wegen einer 1859 zu Giessen vollzogenen medicinischen Promotion gegen mich gerichtet hat / von Dr. Philipp Phoebus, o.ö. Prof. d. Med. a.d. Grossherzogl. Hess. Ludewigs-Univ.
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ist, dass auch der gelehrteste Pharmakolog nicht im Stande ist sie alle leid- lich genau zu kennen, und weil ich es nur zu oft erlebt habe, dass Candi- daten, welche ungewarnt ins Examen gingen, den Beweis lieferten, wie sie ihre Zeit durch ein oberflächliches Studium vieler Hunderte von entbehr- lichen Arzneimitteln zersplittert hatten.

Da nach allem bis jetzt Vorgetragenen die dem Candidaten von mir gegebene Belehrung tadellos und völlig gerechtfertigt erscheint, so kann auch dabei von keiner gewinnsüchtigen Absicht die Rede seyn.

Vermuthlich hat Herrn Pözl ein zweiter Brief von mir an den Candidaten Müller eben so wohl zu Gebote gestanden wie der oben abgedruckte erste; jedenfalls konnte er die Existenz des- selben sehr leicht erfragen, und man durfte dies von ihm, der mein Verhalten gegen den Candidaten zum Gegen- stande einer schweren Beschuldigung machen wollte, ver- langen! Er hat es für gut befunden, also auch mit seinem Rechtsgefühl vereinbar gefunden, diesen zweiten Brief zu ignoriren!, obwohl derselbe ohne Frage für die vollkommene Würdigung meines Verfahrens als Decan in dem Müllerschen Falle wesentlich und unentbehrlich ist, obwohl derselbe mich auch vor Demjenigen rechtfertigt, dem die Medicin und die akademischen Verhältnisse fremd sind, und der deshalb bei der Lesung meines obigen ersten Briefs allenfalls noch den Scrupel behalten konnte, ich hätte hier oder da die Fragen-Gebiete zu speciell und zugleich zu eng bezeichnet. Ich lasse deshalb diesen zweiten Brief in Note(7) so abdrucken, wie er in dem von mir anstatt einer Copie zurückbehaltenen Entwurfe lautet.

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Ihnen noch Folgendes zu eröffnen:

1) Wir müssen behufs Zulassung zum Examen uns noch eine schriftliche Erklärung von Ihnen erbitten, dass Sie nach erlangtem Doctorgrade nicht wieder das Badergeschäft be- treiben wollen. Mit der Abfassung dieser Erklärung hat es übrigens Zeit, bis Sie hier bei uns eintreffen.

2) Wir müssen Sie nochmals auf die wissenschaftliche Haltung unseres Examens und die darin liegende Schwierigkeit aufmerksam machen. Ich kann hier nur wiederholen, was ich schon in meinem früheren Schreiben die Ehre hatte zu bemerken, dass ich sehr rathen muss, besonders Anatomie, Physiologie und die Chemie der gangbarsten Arzneimittel wieder anzufrischen. Für Physiologie und Arzneimittel-Kenntniss wird dies um so nöthiger seyn, als nach den uns in Abschrift vorgelegten Testaten Sie keine Vorlesung über Physiologie oder Arzneimittellehre gehört, mithin Ihre Kenntniss von diesen Fächern wahrscheinlich nur durch Privatfleiss erlangt haben. Ich kann unter allen Umständen keine Garantie dafür leisten,

dass Sie in dem Examen bestehen und nicht etwa für gewisse Fächer zu einem Nach-Examen

genöthigt werden, was mir doch sehr leid thun würde. 3) Die zwei Bogen, auf welchen Sie Ihre Zeugnisse haben copiren und beglaubigen lassen,

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