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Abwehr von Schmähungen, welche Herr Dr. Joseph Pözl, o.ö. Professor f. Bayerisches Staatsrecht a.d. Köln. Bayerischen Ludwig-Maximilians-Univ. zu München, wegen einer 1859 zu Giessen vollzogenen medicinischen Promotion gegen mich gerichtet hat / von Dr. Philipp Phoebus, o.ö. Prof. d. Med. a.d. Grossherzogl. Hess. Ludewigs-Univ.
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gleich zu der eigentlich medicinischen, d. i. der Kenntniss sei- ner Wirkungsweise im Allgemeinen und unter besonderen Umständen, dann der Art wie es in zahlreichen verschiedenen Krankheitsfällen in verschiedenen Gaben, Wiederholungen und Combinationen angewandt wird, etwas ver- schwindend Kleines. Aber eben deshalb achten die Candidaten das Chemische oft gering und vergessen es wieder. Weil es aber einem wissen- schaftlich gebildeten Arzte auch nicht fehlen darf, musste ich darauf aufmerk- sam machen. Da ich nun gar nicht auf die Hauptsache, die Wirkung und Anwendung des Calomel, hingewiesen habe, so kann nur der Laie hier an eine Suggestion, an eine widerrechtliche Erleichterung des Examens denken. Analog ist es mit allen übrigen, beispielsweise von mir genannten Substanzen. Ja für die ärztliche Anwendung der Alkaloide allein ist eine ganze Litteratur von sehr bedeutendem Umfange vorhanden. Der Fachkenner kann also hier eben so wenig eine specielle Beihülfe für den Candidaten finden als in den für Anatomie und Physiologie von mir gegebenen Beispielen; der Laie frei- lich weiss nicht, wie zahlreich die Nerven und Gefässe sind, welche durch die vielenOeffnungen im Schädel ein- oder auspassiren, woher sie ihren Ursprung nehmen und wohin sie sich verbreiten. Meine Erinnerung rück- sichtlich des Chemischen ist von Hrn. Müller sachgemäss aufgefasst worden und dürfte nicht ohne Nutzen geblieben seyn, denn er gab am 13. Sept. von den Mineralsäuren, welche den Hauptgegenstand der Prüfung in der Aran eimittellehre ausmachten also von Mitteln, welche unter den von mir gewählten Beispielen nicht vorkommen neben dem allerdings weit wichtigeren Medicinischen auch das Chemische befriedi- gend an, was sonst vielleicht nicht der Fall gewesen wäre.

Dass ich fern war, dem Candidaten durch meine schriftliche Belehrung eine ungerechtfertigte Erleichterung zu gewähren, geht auch schon daraus aufs Entschiedenste hervor, dass ich in der Arzneimittellehre, in welcher ich selber prüfe, fast ausschliesslich über einen Gegenstand(die Mineral- säuren) examinirt habe, welcher unter den in meinem Briefe gewählten Bei- spielen nicht vorkommt. Jeder unbefangene Nichtarzt wird hiernach jetzt anerkennen, dass die in meinem Brieſe gegebenen Beispiele eben nur Beispiele waren, die dem Candidaten als Muster bei der Repetition auch aller anderen Gegenstände des Faches dienen sollten, dass sie aber zu einem commentmässigen Einpauken nicht dienen konnten. Und was die andern Examinatoren für Fragen stellen würden, konnte ich vollends gar nicht wissen, so dass hier eben so wenig von einer unrechtmässigen Er- leichterung des Examens die Rede seyn kann.

Dass ich dem Candidaten rieth,in der Arzneimittellehre nur die ge- bräuchlichsten Mittel« zu studiren, war durchaus nothwendig, weil die Zahl der noch einigermassen gebräuchlichen so übermässig gross