Druckschrift 
Abwehr von Schmähungen, welche Herr Dr. Joseph Pözl, o.ö. Professor f. Bayerisches Staatsrecht a.d. Köln. Bayerischen Ludwig-Maximilians-Univ. zu München, wegen einer 1859 zu Giessen vollzogenen medicinischen Promotion gegen mich gerichtet hat / von Dr. Philipp Phoebus, o.ö. Prof. d. Med. a.d. Grossherzogl. Hess. Ludewigs-Univ.
Seite
7
Einzelbild herunterladen

zum

ihm h zu eine . sich zum 3(2. liche sich zu und egen

über

der- terei etten. rund Larve es

nerl.

Was

n Zu-

lieners weiss h um ungen ge nde,

Artikel

Abend-

2

Die quasi-Einrede der Wahrheit des Hrn. Pözl besteht lediglich darin, dass er einen von mir an den Candidaten geschriebenen(ersten) Brief(S. 8) abdruckt und dazu diejenigen commentirenden Bemerkungen macht, welche ich der leichteren Unterscheidung wegen mit deutschen Lettern setzen lasse.

Es bleibt uns nur übrig die Erklä⸗ rung des Prof. Dr. Phoebus in Nr. 341 der Allg. Ztg. Es ist die S. 3 abgedruckte gemeint. Hr. Pözl

geht mit dem harmlosen WorteErklärung leicht und glatt über den unangenehmen Inhalt derselben eine Verleumdungs-Bezichtigung! hinweg.

zu beſprechen.

Wir haben bereits verſichert, und wie⸗ derholen es ausdrücklich, daß es uns lediglich um die Sache, nicht um die Perſonen zu thun iſt. Eben weil uns bei unſerm erſten Wort jeder animus injuriandi vollkommen fern ge⸗ weſen iſt,Der selige Homerus würde sagen: so han-

deln Kinder, dass sie erst eine so schwere Beschuldi- gung und in solcher Weise!aussprechen und dann sagen: wir haben aber Niemand beleidigen wollen. (Frkf. Journ. 15. Dec. 1859. Erste Beil. S. 2.) könnten wir, nach allem was nunmehr dem Publicum vorliegt, die Erklä⸗ rung des genannten Herrn füglich mit In⸗ dignation einfach zurückweiſen.

9

Das konnte ein Mann von Ehre nur dann, wenn in demallem was nunmehr dem Publicum vorliegt ein Beweis für die Wahrheit derjenigen Behauptung gegeben war, welche ich für eine Verleumdung erklärt hatte. DasAlles läuft aber hinaus auf

a) den ersten Pözlschen Artikel,

b) den zweiten bis hieher und

c) 4 sehr kurze und äusserst schwache Artikel der Allgemeinen Zeitung, welche generell eine Art von Zustimmung zu dem ersten Pözlschen Artikel aussprechen. In dem Allem findet sich nichts, was auch nur entfernt einem Beweise, wie er hier nöthig war, ähnlich sähe.

Aber bei nä⸗ herer Erwägung fehlt es ſelbſt an Anlaß zum Ernſt. Wenn Hr. Pözl die Thatsache, dass eine von ihm ausgesprochene Behauptung öffentlich für eine Ver- leumdung erklärt worden, nicht ernst nehmen will, habeat Sib. Wir glauben gern, daß Dr. Phoebus in ſeiner Inſtruction an den Bader Müller lediglich more majorum einer ererbten Scha⸗ blone gefolgt iſt, Hierin irrt Hr. Pözl. Es ist Pflicht jedes De- cans, einen wegen eines Examens bei ihm anfragenden Candidaten jedesmal so zu belehren, wie es für die