Diese Erklärung war geeignet, Hrn. Pözl, wie ich es auch wünschte, zum Einlenken auf den Weg der Rechtlichkeit zu bestimmen, indem sie ihm eine erneuete und sehr verstärkte Veranlassung gab, entweder öffentlich zu erklären, wie sehr er sich vergessen habe, oder, wenn er wirklich noch eine Basis für seine Schmähungen zu haben glaubte, mich zu verklagen.
Vergebens erwartete man das Eine oder das Andere. Er begnügte sich in seinem dritten Artikel(vom 26. Dec.) mit folgenden halben und zum Theil unrechtlichen Hülfsmitteln. Indem er seinen Namen nannte(*), gah er sich zugleich den Anschein, als versuche er ernstlich, meine amtliche Erklärung vom sechsten December(S. 4) zu entkräften; er scheute sich hierbei nicht(³), zu willkührlichen Deutungen meiner Worte und sogar zu Auslassungen und Verfälschungen seine Zuflucht zu nehmen, und suchte schliesslich mit folgender wohlfeilen Phrase:„Sollen wir uns gegen den Vorwurf der Verleumdung vertheidigen? Wir glauben nein!“ über meine wiederholte Verleumdungs-Erklärung hinwegzuschlüpfen.
Der Herr Professor des bayerischen Staatsrechts scheint hiernach sonder- barer Weise zu glauben, es werde ihm glücken, mit dieser Spiegelfechterei vor dem Publicum den Anschein eines rechtlichen Anklägers noch zu retten. Angesichts eines solchen Verfahrens finde ich jetzt nicht den geringsten Grund mehr ihn zu schonen, bin es vielmehr mir schuldig, ihm den Rest seiner Larve abzuziehen. Dazu mögen die folgenden Seiten(4) dienen, welchen, falls es wider Vermuthen nöthig werden sollte, weitere Erörterungen folgen können
(2) Was freilich jetzt nicht mehr verdienstlich war, denn nachdem er öffentlich und wiederholt von jemandem, der sich genannt hatte, einer Verleumdung bezichtigt konnte er— Denjenigen gegenüber, welche um seine Autorschaft wussten— nicht mehr anonym bleiben, ohne auf den letzten Rest von Achtung für immer Verzicht zu leisten.
worden war,
(3) Wie der g. Leser, der sich die Mühe nehmen will, jene Erklärung mit Dem, was Hr. Pözl darüber S. 5993, 94 der Allg. Ztg. sagt, zu vergleichen, alsbald ohne mein Zu- thun finden wird.
(4) Sie würden schon früher erschienen seyn, aber theils Rücksichten des Staatsdieners (wie solche ein rasches Vorgehen dem Publicum gegenüber oft unmöglich machen, weiss jeder Erfahrene), theils dringendere Beschäftigungen hinderten es bisher. Auch durfte ich um so eher zögern, da die Pözlschen Artikel bereits in verschiedenen Blättern Entgegnungen von Nichtbetheiligten hervorgerufen hatten und darunter so umfassende und schlagende, dass es fast überflüssig erscheinen könnte,
noch ein Wort der Abwehr gegen jene Artikel zu richten.
(So insbesondre die vier sehr ausführlichen Artikel mit der Chiffre:= in 6 Abend-
blättern der Frankfurter Postzeitung: Nr. 581, 7. Dec.,— Nr. 597, 16. Dec.,— Nr. 8 u. 10, 4. u. 5. Jan.— und Nr. 48 u. 50, 27. u. 28. Jan. Die Pözlschen Artikel werden
hier in treffendster Weise analysirt, gegeisselt und ad absurdum geführt.) Es bleibt mir
weil jene Entgegnungen bei weitem nicht allen Lesern der Angriffs- artikel zu Gesicht gekommen seyn können— noch Ehrensache, selber mich auf's Vollstän-
und dieser Rechtfertigung in gewissen Richtungen die grösste
jedoch— schon deshalb,
digste öffentlich zu rechtfertigen,
Publicität zu geben.
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