rung Theil derselben. In jener Behauptung liegt nämlich offenbar zweier- lei Verleumderisches:
uar 1) dass ich dem Candidaten das Examen widerrechtlich erleichtert habe,
relchs. 7.....
8 was ein schweres Vergehen gegen meine Dienstpflicht, wie gegen Gewissen
und Ehre seyn würde;
ulum 2) dass ich diese Handlung aus Geldgier begangen habe(„damit
etrie- ja kein Kreuzer durch ein allfälliges Nichtbestehen verloren gehen könne“).
en Da es auch noch andere, minder tadelnswerthe Motive giebt, um einem
s er,.. 7—.„—
die Candidaten das Examen zu erleichtern(z. B. Rücksicht auf anderweitige
Ser. Leistungen des Candidaten, ein principiell falscher Standpunct, unzeitiges Mit- leid, u. s. w.), so liess Hr. Pözl— indem er that als wisse er, dass ich aus
igkeit Geldgier unrechtlich gehandelt— das Publicum glauben, dass er dies aus
nr in irgend einer niedrigen Aeusserung in meinem ihm vorliegenden Briefe(S. 8),
misse::
3 auf welchen er sich bezieht, entnehme.
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Ein- Rücksichtlich dieses zweiten Puncts, dieser zweiten Ver-
udien leumdung, hat Hr. P6zl bis jetzt noch nicht einmal den Ver-
orbil- such gemacht, sich von dem Vorwurfe der Verleumdung zu
1 Me reinigen; der Vorwurf haftet also hier auf ihm noch völlig unentkräftet.
kkade-
d ein Für den ersten Punct bestand seine Einrede darin, dass er einen von mir an den Candidaten geschriebenen Brief(S. 8S) abdrucken liess und dazu
dban(wie ich von S. 7 an speciell nachweisen werde)
nrift⸗ 1) eine von Entstellungen wimmelnde Einleitung und
ihrer 2) einzelnen Theilen des Briefes eine so willkührlich entstellende
e und Deutung gab, dass nichtärztliche oder mit den akademischen Verhältnissen
an nicht vertraute Leser glauben oder wenigstens als möglich annehmen konnten,
Pacul-.... 3.. 8
Werer dieser oder jener Theil des Briefes enthalte für den Candidaten eine wider-
eun rechtliche oder doch allzu grosse und insofern tadelnswerthe Erleichterung des
rde. Examens.
rorlag, Unter diesen Umständen musste ich mich zunächst bestimmt finden, meine
mene öffeutliche Erklirung vom 3. Dec.(S. 3) zu erneuern und zu verschärfen. Ich veröffentlichte deshalb in der Allgemeinen, der Darmstädter und 14 an-
deren Zeitungen folgende Erklärung: wultät Mit meiner Namensunterschrift habe ich den Vorgang der Prüfung und Promo-
eegen tion des Herrn J. M. Müller aus Gleussen in mehreren Zeitungen dargelegt und in 4 Nr. 341 S. 5574 der Allgemeinen Zeitung die in derselben Zeitung Nr. 330, Beilage, S. 5400 enthaltene Beschuldigung für eine Verleumdung erklärt. Die in derselben Zei- tung Nr. 346, Beilage, Seite 5671 gegebene Entgegnung kann mich nur bestimmen, jene Beschuldigung nochmals für eine Verleumdung zus erklären.
— Giessen, 13. December 1859.
Dr. P. Phoebus, z. Decan der Grossherzogl. medicinischen Facultät.


