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Der forstwissenschaftliche Unterricht an der Universität Gießen in Vergangenheit und Gegenwart : ein Gedenkblatt zur Erinnerung an den 14. Juni 1881, den in Gießen ausgebildeten Forstwirthen und allen Anhängern des forstlichen Universitätsunterrichts / gewidmet von Dr. Richard Heß
Entstehung
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Einweihung desſelben fand, unter Anweſenheit Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs Ludwig IV., am 24. April 1880 ſtatt, nachdem ſämmtliche hier unterzubringende Inſtitute ihre Ueberſiedelung bewirkt hatten.

Dem Forſtinſtitut ſind 7 ſtattliche Räume im weſtlichen Flügel des mittleren Stockes zum ausſchließlichen Gebrauch überwieſen worden, nämlich ein Hörſaal, zwei Arbeitszimmer für die Docenten und den Aſſiſtenten, zwei Sammlungszimmer und zwei Sammlungsſääle, außer⸗ dem noch zwei Räume unter dem Dach für gewiſſe Verſuchsarbeiten und zur Aufbewahrung größerer Gegenſtände.

ad 2. Kurze Zeit nach Aufhebung der Forſtlehranſtalt erſchien eine ausführliche Allerhöchſte Verordnung, die Vorbereitung zum Staatsdienſte im Finanz⸗ und techniſchen Fache be⸗ treffend, vom 7. April 1832, ¹) unter Aufhebung aller früheren entgegenſtehenden Beſtimmungen(§ 18). Das ihr folgende Regle⸗ ment vom 18. April 1832 ²) bezeichnete die für die verſchiedenen techniſchen Forſtbehörden erforderlichen Kenntniſſe im Speciellen. Schon damals wurden vom höheren Forſtperſonal(Revierförſter, Forſtinſpec⸗ toren) Kenntniſſe in der Analyſis und analytiſchen Geometrie mit verlangt. Unter dem 29. Mai 1832 ³) wurde die Zuſammenſetzung der Prüfungscommiſſion von Seiten des Finanzminiſterium's bekannt ge⸗ geben. Als Techniker in derſelben hatten die Oberforſträthe Zamminer und von Brandis zu fungiren. Für die Vornahme der Prüfung

e. Das mineralogiſche Kabinet mit 5 Räumen: Hörſaal, Sammlungsſääle, Laboratorium, Docenten⸗ und Arbeitszimmer;

f. Das landwirthſchaftliche Inſtitut mit 5 Räumen: Hörſaal, Laboratorium, Modellſaal, Docenten⸗ und Arbeitszimmer;

g. Das pharmakologiſche Inſtitut mit 7 Räumen: Hörſaal, Laboratorium, Sammlung und Docentenzimmer;

h. 10 Auditorien für die Facultäten, einen großen Aulaſaal von 182 qm. Grundfläche und 73 m Höhe, einen kleineren Saal, ein Verſammlungs⸗ zimmer für die Docenten und einige Nebenräume, ſodann mehrere Diener⸗ wohnungen.

Plan und Ausführung ſind von Großh. Geh. Baurath Holzapfel und Kreisbaumeiſter Reuling.

¹) Großh. Heſſ. Regierungsblatt Nr. 32 vom 16. April 1832, S. 185.

²) Daſ., Nr. 38 vom 30. April 1832, S. 223.

³¹) Daſ. Nr. 47 vom 9. Juni 1832, S. 314.

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