nſchaft berkehr chule
erricht nd die rſtliche Lurſen ichtete. zunter⸗ geräth⸗ idenem körper, ten bis ſeiner Heyer Hülfs⸗ he Ad⸗ rtenden m des auf die zu dem Samm⸗ hlichere ung der her her iiſcher ammen,
nz⸗ und
r Carl blem der VII. Bd,
gournal⸗ des forſt⸗ ausdrlic⸗
als deſſen Director Guſtav Heyer im Perſonalbeſtand pro Sommer⸗ ſemeſter 1860 zuerſt aufgeführt iſt. Die Frequenz erreichte um dieſe Zeit ihren Culminationspunkt(59 im Winterſemeſter 18⁶²/3); nament⸗ lich ſtrömten viele ausländiſche Forſtwirthe(auch aus Norwegen und der Schweiz) der hieſigen Hochſchule zu.
Da brach plötzlich die Kataſtrophe von 1866 mit ihren auch für Gießen verhängnißvollen Folgen herein. Das Großherzogthum verlor in dem ſog. Hinterland(Biedenkopf, Battenberg ꝛc.) eine ſeiner wald⸗ reichſten Gegenden(13 Oberförſtereien). Naſſau, welches ſtets ein
lich darauf aufmerkſam gemacht, bez. näher ausgeführt, daß dieſes Forſt⸗ inſtitut mit der früheren Forſtlehranſtalt(1825— 1831) abſolut nichts gemein hat. Da aber unbegreiflicherweiſe immer noch Mißverſtänd⸗ niſſe über den wahren Charakter dieſes ſog. Inſtituts zu Tage treten, hält er es für nothwendig, hier nochmals auf dieſen Gegenſtand einzugehen.
Jeder Fachprofeſſor einer naturwiſſenſchaftlichen oder techniſchen Disciplin hat ſelbſtverſtändlich über Lehrmittel, Sammlungen u. dgl. zu verfügen. Dieſe Sammlungen müſſen in Stand erhalten und vermehrt werden. Hierzu ſind Credite zu erwirken. Die verwilligten Beträge ſind entſprechend zu verwenden, die ge⸗ machten Ausgaben vorſchriftsmäßig zu buchen; am Schluſſe eines jeden Etatsjahres iſt eine Rechnung hierüber aufzuſtellen und vorzulegen. Hierzu kommen ſpeciell für den forſtl. Unterricht die Ausgaben für die alljährliche Beſtellung des Forſtgartens, die Hinzuziehung von Arbeitern zu den Uebungen und Excurſionen ꝛc. In Bezug auf alle dieſe Gegenſtände ſind auch— abgeſehen von der Rechnungsablage— viele dienſtliche Correspondenzen erforderlich. Dieſe rein geſchä ftliche Leitung liegt dem jedesmaligen ordentlichen Profeſſor, bez. erſten Lehrer der Forſtwiſſenſchaft unter der Oberaufſicht der akademiſchen Adminiſtrationscommiſſion ob. Er führt in dieſer Eigenſchaft noch heute den amtlichen Titel:„D irector des Forſtinſtituts“(dermalen die XVIII. Rubrik im Perſonalbeſtand). Der Name„Forſtinſtitut“ iſt alſo gewiſſermaßen identiſch mit„Inbegriff der forſtlichen Unterrichtsmittel.“ Dasſelbe iſt ein akademiſches Unterrichtsinſtitut wie das ana⸗ tomiſche Theater, das akademiſche Hospital, das Entbindungs⸗Inſtitut, das chemiſche Laboratorium, das phyſiologiſche Inſtitut, das phyſikaliſche Cabinet, das landwirth⸗ ſchaftliche Inſtitut u. ſ. w., deren Directoren je die betreffenden Fachprofeſſoren ſind.
Mit dem Unterricht an ſich hat dieſe Bezeichnung gar nichts zu thun. Der heutige zweite Lehrer der Forſtwiſſenſchaft ſteht in keiner weiteren Be⸗ ziehung zu dieſem„Forſtinſtitut“, als daß er deſſen Sammlungen, ſoweit dieſelben in das Bereich ſeiner Vorleſungen gehören, mitbenutzt. Als Docent der Hoch⸗ ſchule genießt er ſelbſtverſtändlich ganz dieſelbe Freiheit, wie der erſte Lehrer oder überhaupt jeder andere hieſige Docent. Der zweite Lehrer an der früheren Forſtlehranſtalt war aber, wie früher ausgeführt worden iſt(S. 16), dem Director derſelben untergeben.


