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Hochſchulbildung erreicht wurde. In Wegfall kamen die ſeither vor⸗ geſchriebenen(ſchulmäßigen) halbjährigen Prüfungen.
Eine weitere Conſequenz der Aufhebung der Anſtalt war die Aufhebung des praktiſchen Vorbereitungscurſus; auch verlor die Ober⸗ forſtdirection ihren ſeitherigen Einfluß auf den forſtlichen Unterricht. Endlich veränderte ſich(ein ſehr weſentlicher Punkt) die Stellung des zweiten Lehrers, indem dieſer von nun ab nicht mehr als Hülfs⸗ lehrer an der Forſtlehranſtalt, mit Unterordnung unter den Director, ſondern als zweiter Lehrer, bez. außerordentlicher Profeſſor in der philoſophiſchen Fakultät, insbeſondere für Forſt⸗ wiſſenſchaft, an der Landesuniverſität angeſtellt wurde. Alles in Allem kam alſo nun das Princip der unbedingten Lehr⸗ und Lern⸗ freiheit— an Stelle der früheren mehr ſchulmäßigen Einrichtungen— zur vollen Geltung.
Mit erklärlicher Genugthuung blicken wir daher heute, an dem 50jährigen Erinnerungstage dieſer Entſcheidung, auf dieſe Erhebung unſeres Faches, auf dieſe Mündigkeitserklärung unſerer jungen Wiſſen⸗ ſchaft zurück. War es ja doch die kleine Univerſität Gießen zuerſt unter allen Hochſchulen Deutſchlands, ſogar Europa's, an welcher der modernen Forſtwiſſenſchaft nicht nur ein dauerndes ¹) Aſyl ge⸗ boten, ſondern auch das volle akademiſche Bürgerrecht zu Theil wurde. Sie hat dieſe Aufnahme nicht zu bereuen, denn— nach Ausweis des beigegebenen Verzeichniſſes der hieſigen Studirenden (Anlage II)— ſind aus der hieſigen Pflanzſtätte ausgezeichnete Lehrer der Forſtwiſſenſchaft und hervorragende Praktiker hervorgegangen, welche den Ruhm Gießen's in weite Lande verbreitet haben.
Auch mag ferner an dieſer Stelle darauf hingewieſen werden, daß die guten Erfolge des hieſigen forſtlichen Univerſitätsunterrichts mit Veranlaſſung dazu gaben, auch an anderen Univerſitäten forſtliche Lehrſtühle zu errichten. Zuerſt folgte— wenn gleich erſt nach mehre⸗ ren Jahrzehnten— München(ſeit 1878), dann in jüngſter Zeit(ſeit Oſtern 1881) Tübingen, wohin der forſtwiſſenſchaftliche Unterricht
¹) Vorübergehend beſtand ſchon früher in Tübingen ein mit einem forſtlichen Techniker beſetzter Lehrſtuhl. Von 1818—1821 lehrte hier Hundeshagen, 1822— 1837 von Widenmann, 1837— 1840 Schott von Schottenſtein. Seitdem iſt bis Oſtern 1881 das Forſtfach daſelbſt in die Hand von Landwirthen gelegt worden.


