indem herge⸗ e über⸗ Sache gt, die e einſt⸗ rſtlehr Lehrer⸗ iſpector
ehr die ältniſſe Fortent⸗ fehlte, Heyer beiden Erbach⸗ r große elingen Kränk⸗ lungen, ꝛddenſten ndes⸗ hebung hſuchte. hen ge⸗ eile der önnen“, Forſt⸗ jeder ollen, en auf Hun⸗ es von r mit
Hiermit war alſo die ſeitherige Forſtlehranſtalt als beſonderes akademiſches Lehrinſtitut unter der Oberaufſicht der Univerſi⸗ tät factiſch aufgehoben und der forſtwiſſenſchaftliche Unterricht dem allgemeinen Univerſitätsunterricht vollſtändig incorporirt worden.
Wenn ſich auch damals in den äußeren Verhältniſſen(nament⸗ lich der Studirenden) ſcheinbar wenig änderte, ſo war doch dieſe Veränderung zumal für die Lehrenden ¹) von großer Tragweite und überhaupt principiell von der größten Bedeutung für unſer Fach. Denn aus dem citirten Wortlaut der betreffenden Decrete ergibt ſich ja ohne Weiteres, daß ſich die Lehrer und Studirenden der Forſt⸗ wiſſenſchaft ſeither nicht ganz in denſelben Verhältniſſen befanden, wie die Lehrer und Schüler in den anderen Univerſitäts⸗ fächern, und daß die Forſtlehranſtalt ſeither eben noch nicht ganz mit der Univerſität vereinigt war. Aus unbekannten Gründen wurden die betreffenden Decrete leider amtlich nicht publicirt. Dieſer Unter⸗ laſſung iſt es wohl zuzuſchreiben, daß ſogar in einzelnen fachlichen Kreiſen noch heute die Meinung verbreitet iſt, als ob die gegen⸗ wärtigen Verhältniſſe des hieſigen forſtwiſſenſchaftlichen Unterrichts eigentlich ſchon im Jahre 1825 mit Gründung der Forſtlehranſtalt geſchaffen worden ſeien.
Geht man aber der Sache durch Studium der Acten auf den Grund, ſo findet man nach verſchiedenen Richtungen hin ſehr er⸗ hebliche Unterſchiede zwiſchen dem Zuſtande vor und nach 1831. Hinweg fielen zunächſt durch die vollſtändige Einverleibung der früheren Forſtlehranſtalt in die Univerſität die bis dahin vorgeſchrie⸗ bene ſchulmäßige Ueberwachung der Hörer durch den Director, die dieſem auferlegte Führung und berichtliche Vorlage der Conduiten⸗ liſten, der obligatoriſche Beſuch der Anſtalt, bez. die Befolgung des von dem Director bis dahin aufgeſtellten Studienplanes.
An die Stelle der ſeither immerhin mit etwas forſtlichem Zuſchnitt— alſo zugeſtutzt— an der Forſtlehranſtalt gehaltenen Vorleſungen aus den Hülfswiſſenſchaften traten die betreffenden all⸗ gemeinen Vorleſungen über Mathematik, Natur⸗ und Staatswiſſen⸗ ſchaften an der Hochſchule, wodurch der fundamentale Vorzug der
¹) Der zweite Lehrer der Forſtwiſſenſchaft war z. B. bis dahin gar nicht Lehrer an der Univerſität, ſondern nur an der Anſtalt.


