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Der forstwissenschaftliche Unterricht an der Universität Gießen in Vergangenheit und Gegenwart : ein Gedenkblatt zur Erinnerung an den 14. Juni 1881, den in Gießen ausgebildeten Forstwirthen und allen Anhängern des forstlichen Universitätsunterrichts / gewidmet von Dr. Richard Heß
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die betreffende Anlage ſo gut wie nicht bekümmert zu haben, indem er davon ausging, daß ihm der Garten noch gar nicht in der herge⸗ brachten nothwendigen Form von Seiten der Staatsforſtbehörde über⸗ geben worden ſei(2), wie er noch 1829 berichtete. Um der Sache ein Ende zu machen, wurde ſchließlich 1830(März) verfügt, die Oberforſtdirection möge dahin Veranſtaltungen treffen, daß die einſt⸗ weilige Benutzung des Schiffenberger Forſtgartens für die Forſtlehr⸗ anſtalt unter der Aufſicht Heyer's keinen Anſtand mehr finde.

Letzterer war inzwiſchen, unter Beibehaltung der zweiten Lehrer⸗ ſtelle, 1829(28. December) an von Gall's Stelle zum Forſtinſpector in Gießen befördert worden.

Durch das Entgegenkommen der Regierung waren nunmehr die meiſten Deſiderien der forſtlichen Lehrer erledigt und die Verhältniſſe geordnet. Man hätte daher eine ruhigere und gedeihlichere Fortent⸗ wickelung der Anſtalt, welcher es nun auch an Zuhörern nicht fehlte, erwarten ſollen. Das Schickſal wollte es jedoch anders. Carl Heyer ſchied aus nahe liegenden Gründen 1831(12. April) aus beiden Stellungen, um eine ihm angetragene Stelle als Gräflich Erbach⸗ Fürſtenau'ſcher Forſtmeiſter zu Michelſtadt einzunehmen. Dieſer große Verluſt riß eine Lücke, deren alsbaldige Ausfüllung nicht gelingen wollte. Vergegenwärtigt man ſich hierzu Hundeshagen's Kränk⸗ lichkeit und Reizbarkeit, ſowie die eigenthümlichen Verwickelungen, welchen die Forſtlehranſtalt vom Anfang ab nach den verſchiedenſten Richtungen hin ausgeſetzt war, ſo verſteht man, weshalb Hundes⸗ hagen kurze Zeit nach Heyer's Abgang um ſeine Enthebung von den Functionen eines Directors der Forſtlehranſtalt nachſuchte. Durch Entſchließung vom 14. Juni 1831 wurde dieſes Anſuchen ge⸗ nehmigt und zugleichin Erwägung, daß alle theoretiſchen Theile der ganzen Forſtwiſſenſchaft an der Univerſität gelehrt werden können, beſtimmt,daß die Lehrer der einzelnen Zweige der Forſt⸗ wiſſenſchaft, ſowie die Studenten derſelben in jeder Beziehung ganz in dieſelben Verhältniſſe treten ſollen, in welchen Lehrer und Schüler in anderen Fächern auf der Landesuniverſität ſtehen. In dem dieſerhalb an Hun⸗ deshagen gerichteten Decret von demſelben Datum heißt es von der Forſtlehranſtalt wörtlich:welche Anſtalt nunmehr mit der Univerſität ganz vereinigt werden ſoll.

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