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Oberforſtdirector von Klipſtein, gemeinſchaftlich mit dem Oberforſt⸗ meiſter von Gall und dem Director Hundeshagen, diejenige Stelle am Fuße des Schiffenberg für den Forſtculturgarten der An⸗ ſtalt aus, an welcher der akademiſche Forſtgarten heute noch liegt. Die gartenmäßige Anlage der auf ca. 5 ha abgeſteckten Domanial⸗ waldfläche geſchah 1825 durch den Oberforſtmeiſter von Gall mit großer Thätigkeit, Vorliebe und nicht unbeträchtlichen Geldopfern; auch Hundeshagen ſcheint eine Zeit lang an derſelben Theil genommen zu haben. Da aber die Ueberweiſung des Gartens an die Forſtlehr⸗ anſtalt nicht erfolgte, gab Letzterer vorläufig alle weitere Theilnahme an der Anlage von Wegen, Einpflanzung von Holzarten ꝛc. auf und ſprach den Wunſch aus(30. October 1825), daß die Ueberweiſung dieſes Gartens, welcher für Forſtwirthe denſelben Zweck habe, wie ein Klinikum für Mediciner, baldigſt an ihn erfolgen möge.
Das Miniſterium der Finanzen beſtimmte hierauf 1826(1. Mai), daß der Forſtlehranſtalt ein Stück vom Schiffenberger Domanialwald zum ausſchließlichen Gebrauch als Pflanzgarten auf Widerruf einge⸗ räumt werden ſolle. Dem Director der Anſtalt wurde die Wahl zwiſchen zwei(bezeichneten) Oertlichkeiten und einem Stücke der be⸗ reits urſprünglich für die Forſtlehranſtalt beſtimmten und vorläufig als Luſtgarten hergerichteten Park⸗Anlage freigeſtellt. Hundeshagen bezeichnete hierauf blos die letztere als zum Pflanzgarten tauglich, äußerte aber 1826(2. Juni) zugleich, wahrſcheinlich verſtimmt durch die ganze Art der ſeitherigen Behandlung dieſer Angelegenheit, daß er von der Sorge für den praktiſchen Unterricht der Forſtcandidaten ganz be⸗ freit und die ſpecielle Aufſicht über dieſen Garten lieber dem zweiten Lehrer Carl Heyer übertragen werden möge. Es wurde hierauf von dem Großh. Miniſterium zurückverfügt, daß man nichts dabei zu erinnern finde, wenn Hundeshagen die Aufſicht über den Garten dem zweiten Lehrer überlaſſen wolle. Aus welchen Gründen dieſe bereits am 6. Juli 1826 geſtattete Ueberlaſſung nicht alsbald ſtattge⸗ funden hat, iſt aus den Urkunden nicht recht zu erſehen. Später wurde ſie wohl durch die inzwiſchen eingetretenen Beziehungen zwiſchen den beiden forſtlichen Lehrern vereitelt. Heyer benutzte zwar den Garten hie und da zu forſtbotaniſchen Demonſtrationen, war aber nicht befugt, irgend welche Anordnungen in Bezug auf Cultur oder Pflege desſelben zu treffen. Auch Hundeshagen ſcheint ſich um
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