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ſchuldigungen. Der erſte bei der Anſtalt eingeſchriebene Inländer, Guſtav Hoffmann, konnte z. B. aus dieſem Grunde nicht geprüft werden. Das Miniſterium ſah ſich daher genöthigt, die diesfallſigen früheren Beſtimmungen 1830(26. März) zu erneuern und in ein gehender Weiſe zu detailiren.
Eine Schwierigkeit für die praktiſchen Uebungen und Excurſionen lag darin, daß die Profeſſoren, bei welchen die Akademiker Vorleſungen hören mußten, dieſe häufig auf ſolche Nachmittage verlegten, welche dem forſtpraktiſchen Unterricht gewidmet ſein ſollten. Ueberhaupt ſcheint dieſer Unterricht, deſſen Organiſation von Anfang an den Gegenſtand vieler Erörterungen und Klagen des Directors bildete, erſt von 1829 ab in etwas geregelteren Fluß gekommen zu ſein. Wenigſtens wurde in dieſem Jahre(am 6. Mai) verfügt, daß ſich der halbjährige Rechen ſchaftsbericht des Directors u. A. auch über die ſtattgehabten Excur⸗ ſionen in Bezug auf Zahl, Einrichtung und Erfolg verbreiten, und daß ein Plan über die im je nächſten Semeſter abzuhaltenden Ex⸗ curſionen vorgelegt werden ſolle. Außerdem wurde die Abhaltung forſtlicher Studienreiſen mit den Akademikern in den Ferien durch den Director oder durch Committirung des zweiten Lehrers, unter Ver⸗ willigung von Diäten und Transportkoſten, angeordnet.
Die forſttheoretiſchen Vorträge Hundeshagen's erlitten wieder⸗ holt durch deſſen Kränklichkeit unliebſame Störungen 1). Außerdem entwickelte ſich, wie ſchon geſagt, leider zwiſchen den beiden forſtlichen Lehrern der Anſtalt Hundeshagen und Carl Heyer ſchon ziem⸗ lich bald ein mit den Jahren geſteigertes geſpanntes Verhältniß. Die Rechte und Pflichten des zweiten Lehrers wurden zwar, auf den Antrag Hundeshagen’s, 1830(17. Nov.) durch eine aus 17§8§ beſtehende Inſtruction genau geregelt, doch konnten hierdurch die ein⸗ mal beſtehenden Mißhelligkeiten natürlich nicht ganz beſeitigt werden. Auf Grund dieſer Inſtruction ſollte der zweite Lehrer den Director als praktiſcher Hülfslehrer bei den Vorträgen unterſtützen und die
¹) Im April 1827 mußte Hundeshagen zur Wiederherſtellung ſeiner durch ſitzende Lebensweiſe angegriffenen Geſundheit einen 4—6 wöchentlichen Urlaub er⸗ bitten, ebenſo im April 1828. Im Mai 1829 ſuchte er um einen 6 wöchentlichen Urlaub nach; im März 1830 wurde ihm ſogar ein halbjähriger zu Theil, und 1833 mußte er, Krankheits halber, den Sommercurſus ſchon am 4. Juli ſchließen.


