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Der forstwissenschaftliche Unterricht an der Universität Gießen in Vergangenheit und Gegenwart : ein Gedenkblatt zur Erinnerung an den 14. Juni 1881, den in Gießen ausgebildeten Forstwirthen und allen Anhängern des forstlichen Universitätsunterrichts / gewidmet von Dr. Richard Heß
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und Forſtſchutz angekündigt, Carl Heyer Forſtbotanik, Waldbau und forſtliche Excurſionen. Nach der Errichtungsurkunde(§ 4) lag ja das Lehrfeld des zweiten Lehrers vorwiegend im Walde; doch ſcheinen die Excurſioneu und praktiſchen Uebungen in den umliegenden Forſten erſt mit dem Sommerſemeſter 1827 begonnen zu haben, in welchem ſich 10 neue Forſtakademiker inſcribirt hatten.

Eine neue Lehrkraft gewann die Anſtalt oder vielmehr die Univer⸗ ſität gegen Ende 1827(20. September) in Johann Ludwig Klauprecht, welcher bis dahin Forſtwiſſenſchaft, Mathematik und forſtliche Naturkunde in Aſchaffenburg docirt hatte und ſich nun, durch Hundeshagen veranlaßt, als Privatdocent, insbeſondere für Forſt⸗ wiſſenſchaft, hier niederließ.

Die Forſtlehranſtalt konnte aber, aller Vortrefflichkeit ihrer Lehrer ungeachtet, und obſchon die Frequenz vom Winterſemeſter 182, ab bemerkenswerth geſtiegen war, doch nicht recht zu Kräften kommen. In den Acten erſcheinen Klagen über Klagen in Bezug auf deren Zuſtand, und die leitenden Behörden hatten ununterbrochen mit Interpretation, Einſchärfung, Ergänzung und Verbeſſerung der diesfallſigen Be⸗ ſtimmungen zu thun.

Bereits 1826(23. September) hatte das Miniſterium des Innern und der Juſtiz verfügt, daß die jährlichen Forſtbetriebspläne der an⸗ liegenden Waldungen alljährlich zu Anfang Juli an den Director der Forſtlehranſtalt abgegeben werden ſollten, damit bei Feſtſtellung der demnächſtigen praktiſchen Uebungen auf die Verwerthung der im Walde gerade vorliegenden Arbeiten zu Unterrichtszwecken entſprechende Rückſicht genommen werden könne. Dieſer Beſtimmung ſcheint aber nicht immer gehörig nachgelebt worden zu ſein. Die betreffenden Pläne kamen entweder gar nicht, oder erſt ſo ſpät zur Kenntniß des Directors, daß der beabſichtigte Zweck nicht mehr erreicht werden konnte.

Die im§ 15 der Bekanntmachung vom 24. März 1825 angeord⸗ neten halbjährigen Prüfungen waren bis zum 6. Mai 1829 unter⸗ blieben, weil die Profeſſoren der Hochſchule, welche hierbei mitzuwirken hatten, über ihr eigentliches Verhältniß zur Forſtlehranſtalt im Un⸗ klaren, zum Theil wenigſtens, ihre Mitwirkung verſagten. Sie er⸗ ſchienen einfach nicht bei den vom Director angeſetzten Prüfungen, unter Berufung auf nicht erhaltenes Mandat und ſonſtigen Ent

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