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Der forstwissenschaftliche Unterricht an der Universität Gießen in Vergangenheit und Gegenwart : ein Gedenkblatt zur Erinnerung an den 14. Juni 1881, den in Gießen ausgebildeten Forstwirthen und allen Anhängern des forstlichen Universitätsunterrichts / gewidmet von Dr. Richard Heß
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und weiter auch die verſpätete Bekanntmachung des Statuts. Der Lehrplan für das Sommerſemeſter 1825 konnte in Folge deſſen nicht mehr gehörig berathen und in Vollzug geſetzt werden. Zwar hatte Hundes⸗ hagen ſchon für das Winterſemeſter 1821½⸗5 zwei Vorleſungen und ein Examinatorium angekündigt, jedoch ſcheinen dieſelben nicht ge⸗ halten worden zu ſein. Vom Sommerſemeſter 1825(dem erſten Semeſter der neuen Forſtlehranſtalt) befindet ſich weder ein ge⸗ ſchriebener, noch ein gedruckter Lectionscatalog bei den Acten. Nach einer in dieſen enthaltenen Notiz Hundeshagens kam die für dasſelbe von ihm an der Forſtlehranſtalt ¹) angekündigte forſtwiſſen⸗ ſchaftliche Vorleſung nicht zu Stande, und konnte er bloß an der Univerſität über Landwirthſchaft und landwirthſchaftliche Polizei leſen. Auch im Winterſemeſter 18² ⁄½6 hatten die forſtlichen Vorleſungen das gleiche Schickſal. Ein Blick auf die damaligen Frequenz⸗Verhältniſſe erklärt dieſes eigenthümliche Verhängniß.

Nach den alten Inſcriptionsbüchern finden ſich als Studioſen der Forſtwiſſenſchaft ſeit Hundeshagens Eintritt in Gießen ein⸗ geſchrieben im Winterſemeſter 18²4½256: 1 Inländer(Guſtav Hoffmann aus Büdingen) und 2 Ausländer(Wilhelm von Schenck zu Schweinsberg aus Frohnhauſen in Kurheſſen und Karl Friedrich von Gaugreben aus Brughauſen(Weſtphalen); im Sommerſemeſter 1825: 1 Inländer und 2 Ausländer; im Winterſemeſter 182 ⁄⁄6: 1 Inländer; im Sommerſemeſter 1826: 4 Inländer und 1 Ausländer; im Winterſemeſter 18² ⁄½2: 7 Inländer und 3 Ausländer.

Erſt vom Sommerſemeſter 1826 ab konnten forſtwiſſenſchaftliche Vorträge wirklich gehalten werden. Hundeshagen hatte für dieſes Semeſter an der Forſtlehranſtalt von Hülfswiſſenſchaften: Pflanzen⸗ phyſiologie und Klimatologie, von Fachwiſſenſchaften: Forſtbenutzung

¹) Die an der Forſtlehranſtalt zu haltenden Vorträge in den Hülfs⸗ wiſſenſchaften und Hauptfächern wurden auf den Antrag der Univerſität(vom 14. Februar 1826) nach Reſcript des Großh. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz(vom 23. Februar 1826) jedesmal als Anhang des allgemeinen Lections⸗Catalog's unter den Vorleſungen der Univerſität abgedruckt. Man erſieht ſchon hieraus, daß die Anſtalt mehr als ein Appendix, wie als ein Theil, der Univerſität betrachtet wurde.