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Der forstwissenschaftliche Unterricht an der Universität Gießen in Vergangenheit und Gegenwart : ein Gedenkblatt zur Erinnerung an den 14. Juni 1881, den in Gießen ausgebildeten Forstwirthen und allen Anhängern des forstlichen Universitätsunterrichts / gewidmet von Dr. Richard Heß
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ſich jedoch im Laufe der Zeit bei der Ausführung manche Schwierig⸗ keiten, begründet theils durch gewiſſe Unbeſtimmtheiten in der Verordnung ſelbſt, theils durch principielle Mängel derſelben.

Zu Jenen rechnen wir z. B. das Fehlen klarer Beſtimmungen über das gegenſeitige Verhältniß der beiden forſtlichen Lehrer zu einander, ſowie über die eigentliche Stellung der mit zur Ausbildung der Forſtakademiker berufenen Univerſitätsprofeſſoren zur Anſtalt ꝛc. Als Mängel des Statuts wären hauptſächlich zu bezeichnen: die Theilung der Leitung der Anſtalt unter die Univerſität und den Director, wodurch Veranlaſſung zu allerlei Conflicten geſchaffen wurde, die Theilung der Lehrgegenſtände in theoretiſche und praktiſche Fächer, der ſpecielle techniſche Zuſchnitt, welcher einigen Grundwiſſenſchaften gegeben werden ſollte(Forſt-Chemie?), die mit der ganzen Tendenz und Organiſation der Hochſchule ſchwer in Einklang zu bringende übermäßige Zeit, welche dem praktiſchen Unterricht gewidmet werden ſollte, der unverkennbare Einfluß(auf den Unterricht), welcher nach dem Geiſt und auch Wortlaut der Statuten der Oberforſtdirection eingeräumt worden war.

Vor allem waren es aber wohl perſönliche Verhältniſſe, welche den gehofften Erfolg beeinträchtigten, einerſeits eine ſich bald entwickelnde Spannung zwiſchen Hundeshagen und der oberſten Forſtbehörde in Darmſtadt, welche ſich vielfach nicht zum Vortheil in die Unterrichtsverhältniſſe einmiſchte, andererſeits die leider aus der Literatur zur Genüge bekannten gegenſeitigen Anfeindungen der beiden forſtlichen Lehrer, endlich auch die mindeſtens äußerſt kühle, reſervirte, man kann ſogar ſagen ablehnende Haltung, welche die zur Mitwirkung berufenen Univerſitätslehrer der Anſtalt gegenüber beobachteten.

Zum zweiten(praktiſchen) Lehrer an der Forſtlehranſtalt wurde gleichzeitig mit der Begründung(24. März 1825) Carl Heyer vor⸗ läufig nur proviſoriſch ernannt, nachdem ihm kurz vorher die Revier⸗ verwalrung über den Gießener Stadtwald und einige andere an⸗ grenzende Gemeindewaldungen übertragen worden war. Dieſe ſollten als Lehrfeld für den forſtpraktiſchen Unterricht benutzt werden.

Der eigentliche forſtwiſſenſchaftliche Unterricht ſetzte ſich aber erſt ſehr zögernd in Scene, weil es in den erſten Semeſtern an der er⸗ forderlichen Frequenz fehlte. Die Schuld hieran trug wohl haupt⸗ ſächlich die Verzögerung der Gründung der Forſtlehranſtalt überhaupt

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