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Gegenbemerkungen auf die Bemerkungen des Herrn Geheimen Raths Dr. Schleiermacher über den Studienplan für die Großherzoglich Hessische Landesuniversität zu Gießen / vom Geheimen Medicinalrathe Dr. v. Ritgen, Professor an dieser Universität
Entstehung
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die vom Arzte als wiſſenſchaftlich gebildetem Manne gefordert werden müſſen, ja daß ſogar die Vorbildung und Ausbildung in der Art, worin ſie beide dem künftigen Arzte uner⸗ läßlich ſind, den Phyſikatschirurgen nur dazu dienen würden, in ihnen einen verderblichen Dünkel zu erzeugen, welcher ſie veran⸗

laſſen könnte, theils über ihren befugten Wirkungskreis hinauszu⸗

gehen, theils dem Arzte die untergeordnete Stellung entweder direct oder doch in der beſonderen Handlungsweiſe zu verweigern. Wir glauben daher, daß hinſichtlich der Vorbildung derjenige, welcher hierin mit dem künftigen Arzte auf derſelben Stufe ſteht, ſich nur ſelten dazu eignen wird, ein brauchbarer Phyſikatschirurg zu wer⸗ den. Von der anderen Seite iſt aber eine gewiſſe Offenheit des Kopfes eine gewiſſe Leichtigkeit etwas aufzufaſſen eine ge⸗ wiſſe geiſtige und beſonders natürliche leibliche Gewandtheit(Ad⸗ dreſſe) in der Ausführung eines Geſchäfts dann auch eine ge⸗ wiſſe Vorbildung unerläßlich. Die Vorbildung muß nach unſerem Ermeſſen ſich vorzüglich darauf erſtrecken, daß der Kandidat der deutſchen Sprache ſo weit mächtig iſt, daß er mit Vermeidung von Provinzialismen ſich nicht blos mündlich in dieſer Sprache an⸗ gemeſſen auszudrücken verſteht, ſondern daß er auch einen Aufeatz über irgend einen ihm bekannten Gegenſtand ohne auffallende ortho⸗ graphiſche Fehler und leſerlich gut geſchrieben zu entwerfen weiß. Er muß außerdem mit den Anfangsgründen der Rechenkunſt, ins⸗ beſondere mit den 4 Species aus der Arithmetik in ganzen Zahlen und in Brüchen, ſowie mit der Regeldetri bekannt ſeyn. Gut iſt es zugleich, doch nicht abſolut nothwendig, wenn er mit den Declinationen und Conjugationen der lateiniſchen Sprache be⸗ kannt iſt demnach ſo viel von dieſer Sprache verſteht, als ein Apotheker davon verſtehen muß. Da es aber hierauf im Ganzen weniger am meiſten aber auf die oben angedeutete geiſtige und leibliche Gewandtheit ankommt: ſo glauben wir keinen unangemeſſenen Vorſchlag zu thun, wenn wir unterthänigſt darauf antragen, daß die Vorprüfung derjenigen, welche etwa bei der Landesuniverſität ſich dem Studinm der Chirurgie in dem Kreiſe eines Phyſikatschirurgen widmen wollen, der mediciniſchen Fakultät überwieſen und hier jedesmal von zwei Fakultätsmitgliedern vorge⸗ nommen werden möge; daß aber diejenigen, welche ihre Kennt⸗ niſſe in der Chirurgie ſich auf eine andere Weiſe erworben haben und nun bei der Fakultät oder bei einem Medicinalkolleg zum Exa⸗ men ſich ſtellen, alsdann vor der Hauptprüfung über den angedeu⸗ teten Umfang der Vorbildung zu prüfen ſeyen. Wir ſind ferner der Meinung, daß es nicht gut ſeyn werde, wenn diejenigen, wel⸗ che die Chirurgie in dem Umfange eines Phyſikatschirurgen ſtudi⸗ ren wollen, auch als Studenten betrachtet, und als ſolche auch vom Rector inſcribirt werden. Es würde dieſes zu dem Kreiſe, worin ſie ſich ſpäterhin bewegen ſollen, nicht paſſen. Da⸗