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liſten u. ſ. w. zu ſein, ein Perſonal zu fehlen angefangen habe, welches dazu diene, den in allen Richtungen ſeines Fachs thätigen Heilkünſtler bei ſeiner mediciniſchen und chirurgiſchen Praris als Gehülfen zur Hand zu gehen, und, durch manche, in deſſen Abweſenheit gefahrlos ausführ⸗ bare kleine Dienſtleiſtungen, ferner durch erforderliche Berichtserſtattungen an die Chirurgo- Medici, dieſen, die ſonſt unumgänglichen vielfa⸗ chen perſönlichen Krankenbeſuche, und den wenig bemittelten Kranken, ſo wie den für die ganz armen Kranken eintretenden Gemeindsäraren die Zahlung dieſer Beſuche zu erſparen. Zu dieſem letztern Zwecke war dieſem Hülfsperſonale ſchon 1822 eine niedere Gebührentaxe be⸗ ſtimmt und die Berechnung von Transportkoſten verweigert worden, und es wurde 1829 dieſe Taxe noch erheblich weiter herabgeſetzt, was durch die Bewilliguug einer jährlichen Beſoldung von 150 und bezie⸗ hungsweiſe 200 fl. für die Phyſikatschirurgen zu kompenſiren verſucht wurde.
Nachdem die mediciniſche Facultät ihre, hier nur kurz begründete Anſicht ausführlich motivirt hatte, erſtattete ſie der oberſten Staats— behörde am 3. Mai 1827 folgenden Bericht:
2. Bericht der mediciniſchen Fakultät zu Gießen an das Miniſte⸗ rium d. J. u. d. J., den Umfang des Wiſſens und den Wirkungs⸗
kreis der in Zukunft anzuſtellenden Phyſikatschirurgen betr. v. 3. Mai 1827.
„Durch die in den verehrlichen Reſcripten vom 25. Auguſt und 9. Nov. uns bekannt gemachte allerhöchſte Genehmigung unſerer früheren Vorſchläge, die Anſtellung von Phyſikatschirurgen betr., finden wir uns aufgefordert, unſere weiteren Anſichten, 1) über den Umfang des Wiſſens, 2) über den Wirkungskreis der Phyſi⸗ katschirurgen und 3) wie die Prüfung derſelben vorzunehmen ſeyn dürfte, zur höchſten Erwägung und näheren Verfügung unterthänigſt vorzulegen. I. Umfang des Wiſſens der Phyſikatschirur⸗ gen. Hinſichtlich des Umfangs des Wiſſens dürften folgende zwei Fragen näher zu eröͤrtern ſeyn, nämlich A. Welche Vorbil⸗ dung muß derjenige beſitzen, welcher ſich weiterhin zu einem Phy⸗ ſikatschirurgen ausbilden will, und B. welche Gegenſtände werden zum Umfange ſeiner Ausbildung als Chirurg gehören? A. Bei der Beantwortung beider Fragen glauben wir von dem Geſichts⸗ punkte ausgehen zu müſſen, daß der künftige Phyſikats⸗ chirurg dem Arzte in ſeiner Stellung untergeordnet bleiben und in vielen Fällen den Weiſungen des Arz⸗ tes Folge leiſten müſſe. Wird aber dieſer Geſichtspunkt klar ins Auge gefaßt, ſo geht daraus hervor, daß der Phyſikatschirurg weder die Vorbildung, noch die weitere Ausbildung zu haben brauche,


