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Gegenbemerkungen auf die Bemerkungen des Herrn Geheimen Raths Dr. Schleiermacher über den Studienplan für die Großherzoglich Hessische Landesuniversität zu Gießen / vom Geheimen Medicinalrathe Dr. v. Ritgen, Professor an dieser Universität
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der Ruf eines Wundarztes leiden könnte, berichtigen und widerlegen, und in dem Falle, daß er ein wirkliches Vergehen von dem einen oder dem andern entdeckte, das gerügt oder abgeſtellt werden müßte, die Anzeige davon an den Bezirksarzt machen, und nöthigenfalls die Thatſachen erweiſen, im Publicum aber die ſtrengſte Verſchwie⸗ genheit darüber beobachten.§. 18. Sieht er ſich genöthigt, auf mehrere Tage zu verreiſen, ſo iſt er verpflichtet, für die Dauer ſeiner Abweſenheit, ſeine Geſchäfte einem andern Wundarzte zu übertragen, und ſolches dem betreffenden Bezirksarzte alsbald anzu⸗ zeigen, was immer perſönlich oder ſchriftlich geſchehen muß. §. 19. Alle ihm entdeckte heimliche Mängel und Gebrechen ſeiner Patienten, ſo wie die ihm bekannt gewordenen Familienverhältniſſe, deren Bekanntwerden dem Patienten oder ſeiner Familie zum Nach⸗ theil gereichen könnte, müſſen ihm ein nie zu verletzendes Geheimniß bleiben.§. 20. Mit Beſuchen darf er ſeine Patienten nicht unnöthiger Weiſe beſchweren, weßwegen auch in gefährlichen Fällen nicht mehr als zwei, höchſtens drei Viſiten innerhalb 24 Stunden in Aufrech⸗ nung zu bringen ſind, es ſei denn, daß mehrere ausdrücklich ver⸗ langt worden wären.§. 21. Ueber die Phyſikatsfälle ſowohl, als über wichtige Ereigniſſe in ſeiner Praxis hat er ein Tagebuch zu führen, in welchem der Krankheitsverlauf möglichſt umſtändlich ver⸗ zeichnet iſt. Am Ende eines jeden Jahres hat er einen ſummariſchen Auszug aus dieſem Tagebuche dem Bezirksarzte zu überliefern, iſt aber auch gehalten, das Tagebuch ſelbſt, ſobald es verlangt wird, demſelben vorzulegen.§. 22. Der Phyſikatschirurg hat ſich mit den im angehängten Verzeichniſſe bezeichneten Apparaten, Verbänden und Inſtrumenten zu verſehen und dieſelben ſtets in brauchbarem Zuſtande zu erhalten.§. 23. Auf Verlangen des Bezirksarztes iſt der Phyſikatschirurg ſchuldig, ſeine Inſtrumente, Bandagen und Geräthſchaften zu jeder Zeit einer Reviſion unterwerfen zu laſſen. §. 24. Es iſt ihm nicht erlaubt, irgend ein Nebengeſchäft, z. B. eine Wirthſchaft, eine Handlung ꝛc. zu treiben, oder als Pachter an Jagden, Fiſchereien u. dergl. Antheil zu nehmen. Eine Oekonomie darf er nur in dem Umfange betreiben, als er ſolcher für ſeinen Haushalt bedarf. du Thil.

Die Reorganiſation des Inſtituts der Phyſikatschirurgen, nachdem es durch die dermalen wieder eingegangenen zweiten Phyſikats⸗ ärzte vernichtet zu werden begonnen hatte, wurde durch einen An⸗ trag der mediciniſchen Facultät veranlaßt, wobei dieſelbe von dem Ge⸗ ſichtspunkte ausging, daß es auf dem Lande gar zu ſehr an Leuten mangle, welche bei plötzlichen Lebensgefahren die erſte Nothhülfe bis zur Ankunft eines Arztes leiſten; daß ſodann bei dem durchaus üblich gewordenen Studium aller Aerzte auf der Landesuniverſität, in einer Weiſe, um zugleich chirurgiſche Operateure, Geburtshelfer, Ocu⸗