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Gegenbemerkungen auf die Bemerkungen des Herrn Geheimen Raths Dr. Schleiermacher über den Studienplan für die Großherzoglich Hessische Landesuniversität zu Gießen / vom Geheimen Medicinalrathe Dr. v. Ritgen, Professor an dieser Universität
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und Anträge ſtellen. Wir haben es der Würde der Univerſität nicht angemeſſen, aber auch bei dem Vertrauen, welches wir in die Einſicht ihrer Mitglieder ſetzen, nicht für nothwendig gehalten, durch andere Behörden ermitteln zu laſſen, welche Einrichtungen an der Univerſität zu treffen ſeyen, um den Anforderungen, welche mit Rückſicht auf ihren Zweck an ſie zu machen ſind, vollkommen zu entſprechen, und wir hegen die Erwartung, daß Sie dieſem Gegen ſtande, der Ordnung in der Eintheilung und Erfolg in der Benutzung der Zeit der Studirenden ſo weſentlich bedingt, und ganz beſonders geeignet iſt, das Vertrauen, welches unſere vaterländiſche Hochſchule zu erhalten wußte, immermehr zu befeſtigen, Ihre ganze Aufmerkſamkeit widmen und für möglichſt ſchleunige Vorlage ihrer Anträge ſorgen werden. du Thil. Nachdem die einzelnen Studienplanabtheilungen von den Facultä⸗ ten entworfen und berathen worden waren, wurden ſie 1838 der höch⸗ ſten Behörde eingeſendet. Es ſtellte ſich aber bald die Nothwendigkeit heraus, bei demſelben eine nähere und gleichförmige Berückſichtigung der Prüfungsbeſtimmungen, ſowohl aus dem allgemeinen wiſſenſchaft⸗ lichen Geſichtspunkte, als aus dem des Staatsdienſtes eintreten zu laſſen, wofür 1841 eine höchſte Weiſung ertheilt wurde. Als, diefer entſprechend, die Umarbeitung der Zuſammenſtellung, unter Beibehal⸗ tung der 1838 eingereichten einzelnen Pläne für jedes Hauptſtudien⸗ fach, vollendet worden war, geſchah endlich der Abdruck der Arbeit. Auf dieſe Weiſe erſchien der Studienplan, welcher als eine Arbeit von 1838 zu betrachten iſt: als der erſte Verſuch einer deutſchen Uni⸗ verſität, den Rath für die beſte Benutzung des academiſchen Unter⸗ richts in Einklang zu bringen: mit den beſtehenden Geſetzen 1. über die Studienzeit, 2. über die Prüfungsgegenſtände und Prüfungsvorbe⸗ dingungen, 3. über die Organiſation des Staatsdienſtes überhaupt und der verſchiedenen Zweige deſſelben insbeſondere. Dieſer Rath für die Schüler iſt von der Regierung unverändert gelaſſen worden, wie ihn die Lehrer gegeben haben. Wer daher den Rath für unangemeſſen, oder ſogar für ſchädlich erklärt, greift zunächſt, nicht die Staatsregie⸗ rung, ſondern die Facultäten und deren Abtheilungen an. Ddiieſes Verhältniß hätte Herr Geheimer Rath Schleiermacher feſt⸗ halten, nicht die Beſchwerden durcheinanderwerfen, und, wenn er ſich zum Kritiker berufen fühlte, vor Allem unterſcheiden ſollen, ob er Regierungsanordnungen oder academiſchen Vorſchläge oder die Annei⸗ gung dieſer an jene tadle. Was er übrigens immer gegen unſern Studienplan vorbringen wollte, hätte er gewiß am beſten als Recenſion in einem paſſenden