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Beleuchtung der Bemerkungen eines Grofsh. Hess. Arztes Dr. * über die neue Grofsherzogl. Hess. Prüfungsordnung für Mediciner / Dr. Theod. Ludw. Wilh. Bischoff, Professor der Anatomie und Physiologie
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diesem Gesichtspunkt diese Forderung von ganzer Seele. Aufserdem bietet die öffentliche Disputation auch noch allein eine schickliche Gelegenheit dar, den Neo-Doctor auf eine feierliche Weise bei Ertheilung der Venia practicandi und der- Eidesleistung in seinen neuen, schweren und wichtigen Beruf ein- zuführen; eine Weise, die unzweifelhaft eine dauerndere Er- innerung hinterläſst, als wenn diese Formalität eiligst inter parietes absolvirt wird, und nichts als die Erinnerung des Glücks überstandener Mühseligkeiten hinterläſst.

Es ist ferner meiner Ansicht nach nicht zu übersehen, dafs bis jetzt noch alle Staaten Europas diese Forderung stellen und seit undenklichen Zeiten gestellt haben, mit Ausnahme von Baden und Hessen. Eine Dissertalion und Disputation wurde zu allen Zeilen, als die erste und nothwendigste Garantie der Doctorwürde betrachtet und es scheint mir nicht sehr glücklich, dals eine Facultät, der bis vor Kurzem allein in Deutschland durch die Weisheit ihrer Regierung das Recht der Ertheilung der Venia practicandi in alter Weise erhalten worden ist und wird, mit zuerst eine Forderung aufgiebt, durch welche sie die Garanlie für dieses Recht vermehren könnte. In Baden ist die med. Facultät zugleich auf die traurigste Weise jedes Einflusses auf die Bildung der jungen Aerzte überhaupt berauht. In Baiern, wo jetzt den Facultäten ihr altes Recht wieder ertheilt worden, wo die Forderungen an die künftigen Aerzte so enorm gesteigert sind, hat man die Dissertation und Disputation bei- behallen.

Endlich will ich nur auch noch bemerken, daſs beide Lei- stungen keine so grolsen Hexenwerke sind. Die Bildung und Bildungsmittel unserer Jugend sind solche, daſs sie zu einer solchen Leistung wahrlich mit Leichtigkeit befähigen müssen; sie wurde von unseren Vvätern und uns selbst, nicht von sol- chen Hülfsmilteln unterstützt, erfüllt, und ich glaube nicht, dals irgend Einen, der sie treu nach seinen Kräften erfüllt, je diese Erfüllung gereut hat. Ein Arzt, der nicht so viele Fähigkeit und Freiheit im Gebrauch seiner Kräfte und seines Wissens besitzt, um unter Beihülfe und dem Rath seiner Lehrer eine kleine Abhandlung zu schreiben und diese öffentlich zu bespre- chen, der kann sich heut zu Tage, bei dem Treiben und Drängen