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Beleuchtung der Bemerkungen eines Grofsh. Hess. Arztes Dr. * über die neue Grofsherzogl. Hess. Prüfungsordnung für Mediciner / Dr. Theod. Ludw. Wilh. Bischoff, Professor der Anatomie und Physiologie
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aller Kräfte gegeneinander, auch nicht auf einem Dorfe unter Bauern aufrecht halten. Wir leisten ihm durch Minderung unserer Forderungen keinen Dienst; denn das Leben wird ihm, in seinen Forderungen unbarmherzig, Nichts erlassen.

Was die Kosten der Arbeit, des Druckes etc. betrifft, so halte ich auch sie zu keinem Einwurf geeignet. Das Studium der Medicin ist kostspielig; Jeder weiſs es zum Voraus, und wenn Dieses abhält, so herrscht doch kein Mangel, sondern Ueberfluls an Aerzten. Ich habe auch schon mehrmals er- wähnt, dals anderwärts das Studium der Medicin und die Er- langung der Doctorwürde und Venia practicandi weit kostspie- liger sind, als bei uns in Hessen. Letztere veranlassen z. B. aulser den Druckkosten der Dissertation und den Unkosten für den Aufenthalt in Berlin oder einer Provinzialhauptstadt zum Ab- halten des Staatsexamens für jeden Preuſsen, eine Ausgabe von gegen 36 Fd'or., während der Candidat bei uns 250 fl.

zu zahlen hat. Eine kleine Mehrausgabe kann daher nicht ent-

scheidend seyn.

Ich schliefse hiermit die Beleuchtung der von einem Groſsh.

Hess. Aerzte und Dr. geschriebenen Abhandlung über die

Grofsh. Hess. neue Prüfungsordnung für Mediciner. Ich habe sie nicht wie der Herr Doclorsine ira et studio nur um zu nützen,

sondern cum ira et studio um nach Kräften zu strafen ge-

schrieben. Denn ich bin vollkommen bei mir überzeugt, dals der Verf. seine Broschüre nicht um überhaupt zu nützen, sondern nur deſshalb, und auch nur defshalb formell sine ira et studio, geschrieben, um seinen Clienten zu nützen, sollte es auch auf Kosten einer guten Sache seyn. Die weilere Entwicklung unserer Prüfungsordnung selbst müssen wir der Zeit und der Prüfung unserer Hohen Staatsbehörde überlassen, welcher Schein von Wahrheit zu unterscheiden wohl nicht schwer wer- den wird. Meiner Ueberzeugung nach, enthält diese Prü- fungsordnung einen entschiedenen Fortschritt, welcher nicht nur die Garantie des Staates für eine gediegene Bildung seiner künftigen Aerzte, mehr als irgend eine anderwärts bestehende,

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