Druckschrift 
Beleuchtung der Bemerkungen eines Grofsh. Hess. Arztes Dr. * über die neue Grofsherzogl. Hess. Prüfungsordnung für Mediciner / Dr. Theod. Ludw. Wilh. Bischoff, Professor der Anatomie und Physiologie
Entstehung
Seite
64
Einzelbild herunterladen

64

daher Nachsicht, Billigkeit und Humanität nur irgend verlangen können, gewährt das Reglement.

Wenn weiter der Hr. Dr. wünscht, dals die Zulassung zu dem Besuche der Kliniken durch eine Prüfung in den theoret.- medicinischen Disciplinen bedingt werde, so fällt er dadurch nur noch einmal in das schon abgehandelte Kapitel der Zwangsmaaſs- regem für ein geordnetes Studium zurück. Alle Einsichtigen wissen, daſs es eine der häufigsten und schlimmsten Verkehrt- heiten der studirenden Mediciner ist, dafs sie vor Allem in die Kliniken eilen, weil sie das Heil der Welt von dem Recept- schreiben erwarten, und die Wahrheit, dals es für den jungen Arzt sehr wünschenswerth ist, ehe er selbst auf eigene Hand practicirt, so viele Kranke als möglich gesehen zu haben, dahin miſsbraucht wird, dals Sehen mit einem unverstandenen und unvernünfligen Anstarren verwechselt wird. Man kann Zz. B. behaupten, dals wohl keine Erfahrung mehr den in Preufsen projectirten befohlenen Studienplan hervorgerufen hat, als gerade diese hier besprochene, des übereilten Besuches der Kliniken. Die stadien- oder stockwerkweise Anordnung der Studien und Prüfungen, wie sie der Königl. Preuſs. Geheime Medicinalrath Schmidt in seiner bekannten Schrift über die Reform der Medicinalangelegenheiten in Preuſsen vorgeschlagen hat, beruht vorzugsweise auf dem unzweifelhaft richtigen Grund- satz, dals es ein Unsinn ist, sich mit der practischen Betreibung irgend einer Disciplin zu beschäftigen, ehe man ihre Grundlagen theoretisch kennt. Allein gerade der hier mit dem besten Willen und jeder Sachkenntniſs gemachte Versuch, dieses zwangsweise zu erzielen, beweiset die Ohnmöglichkeit dazu. Es ist ohnmög- lich, dals Jemand, der mit dem Gange der medicinischen Studien auf Universitäten, und der durch die Verhältnisse herbeigeführten und selbst fortwährend wechselnden Verschiedenbheiten derselben aus dem Leben bekannt ist, jenen Vorschlag billigen und prac- tisch ausführbar crachten kann. Es ist nicht meine Absicht, diese Ansichl hier genauer zu erörtern, da sie zu wenig mit dem Localzwecke dieser Zeilen in Verbindung steht; für diesen genügt es früher den Zwang für die Anordnung der Studien im Allgemeinen bekämpft zu haben, um mich auch für diesen speciellen Fall darauf berufen zu können, dals ein solcher Zwang

seinen 2 gewils 8 Ansichl, direnden griſten G sie nameé solche 29 nehme 2 Willen k gehört o nang, 6 Weise annehme der sich solche! dennoch dige wir seinen b warnen! deds Sod zu ihre 2zu befre Kein Zy Mangel 2u verhu Verpflich Wa Forderun Sertanon oder un sicht ni Schluls ralhung Gaselba Be keit der Vertheid Abhandl