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Beleuchtung der Bemerkungen eines Grofsh. Hess. Arztes Dr. * über die neue Grofsherzogl. Hess. Prüfungsordnung für Mediciner / Dr. Theod. Ludw. Wilh. Bischoff, Professor der Anatomie und Physiologie
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der Anatomie und Physiologie in ihrem ganzen Umfange auf un- seren Universitäten widmen sollen und müssen, die Vertheilung derselben doch nicht zweckmälsig in der Art jemals erfolgen wird, dafs der Eine nur Anatom, der Andere nur Physiolog ist, sondern dafs beide Fächer und die zu ihnen gehörigen Sammlungen immer nur von Einem officiell und daher auch in der Facultät, in den Prüfungen etc. vertreten werden, wenn gleich der zweite daneben ebenfalls als in wissenschafllicher Uinsicht vollkommen ebenbürtig auftreten kann. Eine andere Anordnung wird namentlich an unseren kleineren deutlschen Universitäten unvermeidlich zu grofsen Uebelständen führen und für den Staat unnöthige Verdopplung der Hülfsmittel, Sammlun- gen u. s. w. nach sich ziehen. Da ich also das jelzige Ver- haltnils in der Facultät und Prüfungscommission als das sachlich richtige betrachte, so konnte ich die Rücksicht darauf bei dem Reglement auch nicht anders als begründet betrachten. Allein es wird dem unbefangenen Leser aus allem Diesem nicht ent- gehen können, dals in dem Reglement ganz gewils nicht auf eine unrichtige und ungerechte Weise die Fächer der Anatomie und Physiologie bevorzugt sind.

Für jeden der Verhältnisse Kundigen wird es aber sehr leicht seyn einzusechen und zu erkennen, daſs es sich rück- sichtlich der klinischen Fächer, namentlich für Therapie und Chirurgie, genau ebenso verhält. Auch für sie kann man mit vollem Rechte behaupten, dals, wenn die Heilmittellehre, die Iheoretische Medicin, die Staatsarzneikunde, die Psychiatrie zwei Theilcensuren liefern, sie bei ihrem grolsen Umfang, bei ihrer Spaltbarkeit und wirklich schon geschichtlich erfolgten Spaltung in zahlreiche Fücher, bei ihrer an den meisten Universitüten doppelten, ja dreifachen Beselzung, bei drei Theilcensuren nur stiefmütterlich behandelt worden sind.

Es geht also aus alle Diesem hervor, dafs man bei der Festsetzung der Prüfungsfächer und ihrer Vertheilung überhaupt mit einer weisen Beschränkung und Mälsigung verlahren ist, um nicht durch eine übergrolse Ausdchnung des Examens das- selbe geradezu ohmmöglich zu machen; dals, wenn man aber diese Vertheilung angreifen will, man weit cher zu dem Re- sultate gelangen wird, dals man bei dem grolsen Umfange der

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