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Beleuchtung der Bemerkungen eines Grofsh. Hess. Arztes Dr. * über die neue Grofsherzogl. Hess. Prüfungsordnung für Mediciner / Dr. Theod. Ludw. Wilh. Bischoff, Professor der Anatomie und Physiologie
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mit Recht, daſs ein Studium, dem er so siele Zeit, Mühe und Kosten widmen muſs wie der Anatomie, ihm bei dem Examen nur durch eine Theilcensur bei der Gesammtcensur nützlich wird, und diese Klage muſs als gerecht anerkannt werden.

Es unterliegt keinem Zweifel, dals man bei Entwerfung des Reglements den Umstand ins Auge gefaſst hat, dafs Analomie und Physiologie, die so eng zusammengehören, gewöhnlich in den Facultälen durch denselben Lehrer vertreten werden, dals beide zusammen gewissermalsen als ein Fach betrachtet werden, welches man eben wegen seines groſsen Umfanges in Ganzen durch drei Theilcensuren sich an der Gesammtcensur beanthei- ligen liels. Ich habe mich bei der Berathung des Reglements dieser Anschauungsweise und ihrem factischen Resultate nicht widersetzt. Erstens nämlich war ich es vorzüglich, der das Reglement vertheidigte, und zwar gegen Angriffe vertheidigte, die, wie gegenwärtiges Schriftchen unseres Hrn. Dr. darthut, den Vorwurf der Bevorzugung der sogenannten practischen Disciplinen zum Anlasse wählien. Es widerstrebte mir in diesem Kampfe auch noch positiv für die Anatomie aufzutreten, denn dann würde der Vorwurf des Eigennutzes nur noch in höherem Grade ertönt seyn. Zweitens fühlte ich mich durch die An- ordnung des Reglements in der Sache beruhigt. Ieh erblickte in der sogenannten praclischen anatomischen Prüfung die volle Möglichkeit, mich von den anatomischen Kenntnissen der Candi- daten hinlänglich zu überzeugen, und hielt es für ungerecht, ihnen noch eine Prüfung aufzuhalsen um noch eine Nummer zu gewinnen. Ebenso glaubte ich auch für die Physiologie und vergleichende Anatomie in der schriftlichen und mündlichen Prüfung hinreichende Garantie zur Kenntnifsnahme von dem Wissen und den Fähigkeiten der Candidaten zu erblicken und da mir dieses zunächst die Hauptsache war, so schwieg ich. Drittens konnte ich gegen die getroſfene Anordnung auch nicht aus dem Grunde auftreten, weil ich sie etwa für nur temporär den augenblicklichen persönlichen Verhältnissen angemessen erachlet hätte. Denn es ist meine wohlgeprüfte, auch ander- wärlts schon offt ausgesprochene, hier aber nicht weiter zu ent- wickelnde Ansicht, daſs so dringend nothwendig und ganz unentbehrlich, wenigstens zwei Lehrer ihre Kräfte den Studien

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